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Vermächtnis verjährt?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 03.09.2015, 12:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2015
Beiträge: 1
Standard Vermächtnis verjährt?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Mein Mann ist am 23.03.2012 verstorben, ich bin als Alleinerbin ausgewiesen,
desweiteren gibt es ein Vermächtnis zu Gunsten seiner Schwester (jeden Monat Unterhalt von 153,00 Euro).
Sie hat dies jedoch nie in Anspruch genommen bis heute, als ein Brief vom Ihrem Anwalt kam.
Ich soll danach 6000 Euro nachzahlen und die monatlichen Zahlungen leisten.
Mein Frage ist der Anspruch nicht Verjährt?
Und ist es mir zuzumuten falls nicht, das ich dem nachkomme, weil ich nur über eine Rente von 500 Euro verfüge, und das Erbe zum grössten Teil in ein kleines altes Haus geflossen ist , was ich mir gekauft habe um Miete zu sparen.
Bin für eine Anworten dankbar

Silvia



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  #2  
Alt 07.09.2015, 16:04
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermächtnis verjährt?

Hallo Silvia,

grundsätzlich sind Vermächtnisse vom Erben zu erfüllen. Wird dies nicht innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Todesfall getan, kann der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis einfordern.

Hier gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit dem letzten Tag des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist -> somit würde die Verjährungsfrist in diesem Fall zum 31.12.2015 enden!

Hier finden Sie noch einmal Informationen zum Vermächtnis: Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber

Ich empfehle Ihnen sich anwaltlichen Rat zu holen, um auf der sicheren Seite zu sein!
Dieser muss nämlich auch nicht teuer sein, weshalb ich Ihnen unsere Onlineberatung für Erbrecht ans Herz legen möchte und wünsche viel Erfolg,


Erbrecht Einfach
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Stichworte
unterhalt, verjährung, verjährungsfrist, vermächtnis


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