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Erbschaftssteuer Alle Fragen zur Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer, Berechnung, Erklärung, Höhe und Freibeträge) |
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Erbe und Vermächtnisnehmer
Hallo zusammen,
meine Brüder und ich werden im Testament meiner kürzlich verstorbenen Großtante als Erben Ihrer Wohnung angegeben. Zudem sind weitere Personen als Vermächtnisnehmer mit Geldbeträgen bedacht. Der Rechtspfleger des Amtsgerichts hat nun das Testament so ausgelegt, dass uns Brüdern das gesamte Vermögen samt Wohnung als Erben zusteht, während die im Testament bedachten Personen einen Vermächtnisanspruch gegen uns haben. Erwähnen möchte ich hier noch, dass im Testament die Geschwister der verstorbenen mit dem Zusatz erwähnt sind, dass sie nach Auszahlung der Vermächtnisnehmer die übrige Geldsumme auf ihren Konten erhalten sollen. Nun ist mir nicht klar, auf was die Erbschaftssteuer angerechnet wird. Szenario 1: Meine Brüder und ich erben alles, zahlen die volle Erbschaftssteuer für das gesamte Erbvolumen und zahlen dann den Vermächtnisnehmern die Geldbeträge aus. Diese werden nicht mehr versteuert. Szenario 2: Szenario 1, nur dass die Geldbeträge an die Vermächtnisnehmer nochmals versteuert werden, wenn sie über den jeweiligen Steuerfreibetrag hinausreichen. Szenario 3: Erben und Vermächtnisnehmer werden mit den bedachten Summen ausgezahlt und die Erbschaftssteuer wird dann auf das jeweilige Erbe bzw. Vermächtnis berechnet. Ich gehe mal davon aus, dass in Szenario 1 meine Brüder und ich nicht das Recht haben, die anfallende Erbschaftssteuer von dem Geld zu begleichen , das nach Auszahlung der exakt angegebenen Geldbeträge an die Vermächtnisnehmer übrig bleibt, sondern dies an die Geschwister gehen soll, oder? Ich bedanke mich schon mal für Ihre Hilfe. Ganz schön kompliziert das ganze... |
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Stichworte |
erben, vermächtnisnehmer |
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