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Mietvertrag mit Verzicht auf das Recht der ordenlichen Kündigung auf 4 Jahre.

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 02.07.2011, 13:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2011
Beiträge: 2
Standard Mietvertrag mit Verzicht auf das Recht der ordenlichen Kündigung auf 4 Jahre.

Hallo,
wir haben einen Mietvertrag unterschrieben mit dem Verzicht auf das Recht der ordentlichen Kündigung auf 4 Jahre. Wir wohnen nun seit 4 Monaten darin und jetzt muss mein Partner beruflich in eine andere Stadt ziehen. Davor haben wir in einer anderen kleineren Wohnung gewohnt vom selben Vermieter mit dem gleichen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Unsere Nachmieter von der anderen Wohnung haben den gleichen Vertrag.
Wir haben mit unserem Vermieter über die geänderte berufliche Situation gesprochen und er war damit einverstanden uns aus dem Vertrag zu entlassen sobald ein Nachmieter gefunden ist. Worauf ich mich sofort auf die Suche nach einem passenden Nachmieter gemacht habe. Leider teilte er uns ein paar Tage später mit das dieser Nachmieter jedoch eine Provision an ihn bezahlen muss. Das macht die ganze Sache etwas schwierig. Außerdem haben wir noch keine schriftliche Kündigung an den Vermieter geschrieben weil ich nun nicht weiß wie die Kündigung auszusehen hat und wie wir nun weiter verfahren können.
Da der berufliche Wechsel in die andere Stadt (200km entfernt) erfolgen muss und er durch die weite Entfernung nicht pendeln kann, ist er gezwungen sich dort eine Wohnung zu mieten. Leider können wir uns das finanziel nicht leisten und stehen nun mit dem Rücken zur Wand ohne zu wissen was wir tun können.
Danke vorab schon für alle Antworten.
Charmante Grüße



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  #2  
Alt 02.07.2011, 13:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietvertrag mit Verzicht auf das Recht der ordenlichen Kündigung auf 4 Jahre.

Wenn dieser Kündigungsverzicht rechtlich einwandfrei vereinbart ist, dann sind die 4 Jahre auch einzuhalten. Wenn Ihnen im Vertrag oder auch später die Suche und Stellung eines Nachmieters gestattet ist, dann ist das in Ordnung.

Was aber nicht in Ordnung ist, dass Ihr vermieter eine Provision verlangt. Provisionen, Courtagen o.ä. können von Maklern, aber nicht von Vermietern/Eigentümern verlangt werden.

Sie sollten sehen, dass Sie zuerst die Stellung des Nachmieters schriftlich bekommen, dann auch einen Beweis, dass Ihr Vermieter eine Provision verlangt. Mit diesen Beiden Schreiben dann zum Anwalt, der wird wissen, wie er das ausnutzen kann.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm
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  #3  
Alt 02.07.2011, 13:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.07.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Mietvertrag mit Verzicht auf das Recht der ordenlichen Kündigung auf 4 Jahre.

Dankeschön erstmal für diese schnelle Antwort.
Wir haben die Zusage des Vermieters das wir einen Nachmieter suchen können nur am Telefon erhalten nichts schriftliches. Kann ich dann trotzdem einen Nachmieter suchen und trifft dann das - http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...nachmieter.htm - trotzdem auf uns zu? Wir haben keine Klausel im Vertrag bzgl. Nachmieter nur diesen Verzicht, sonst wird diesbezüglich im Vertrag nichts vereibart, außer das sich der Mietvertrag verlängert wenn wir nicht 3 Monate vor Ablauf der 4 Jahre kündigen.
Müssen wir dann trotzdem eine schriftliche Kündigung des Vermieter zukommen lassen und wie muss so eine Kündigung aussehen?
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  #4  
Alt 02.07.2011, 16:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietvertrag mit Verzicht auf das Recht der ordenlichen Kündigung auf 4 Jahre.

Um nicht weiter rumzurätseln sollten Sie am besten den Mietvertrag (es reicht die Seite mit der betreffenden Klausel) einstellen. Es könnte ja sein, dass diese Klausel nicht so ganz korrekt ist.

Entweder scannen und mithilfe des Grafiksymbols einfügen, oder den Text wortwörtlich abschreiben.
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