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Kündiging außerordentlich wegen nicht ausgeführter Arbeiten

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.01.2012, 15:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2012
Beiträge: 1
Standard Kündiging außerordentlich wegen nicht ausgeführter Arbeiten

Hallo, wir bewohnen ein Einfamilienhaus mit 157 qm. Wir sind im Juni 2010 hier eingezogen.Der Vermieter(Privatperson) hat sich bei Hausbesichtigung von sich aus zu Umbauarbeiten seinerseits erklärt. 1. das alte Carport war rott, er wollte ein neues bauen bzw. bot uns alternativ einen Schuppen an. 2. An dem Haus war ein Anbau vorhanden, der als 1 Zi.Whg. diente, dieser Anbau sollte als neuer Eingangsbereich auf die andere Seite des Hauses gebaut werden, da am alten Eingang eine neue Straße wegen eines Neubaugebietes hinter dem Haus entsteht. Prompt bekamen wir dann nach Umbau eine Mieterhöhung um 50,- auf die Kaltmiete drauf. Durch den Bau des Neubaugebietes haben wir sehr viel Ärger und Einschränkungen bis heute hinnehmen müssen. Baulärm, Dreck usw. Jetzt haben wir die Nase voll und wollen gerne ausziehen. Der Vermieter hat gesagt, das wir einen Nachmieter stellen könnten, aber er will gleich mehr Miete. Wieviel will er uns aber nicht sagen. Wir nehmen an, das er es verhindern will, das wir einen Nachmieter finden, da er auf Weitervermietung nicht angewiesen ist. Er hat bei uns im Ort sehr viele Eigenheime und Abschreibeobjekte.Dieses Haus stand vor unseren Einzug über 1 Jahr leer.
Wir könnten ein Haus bekommen, was zum 01.03.2012 frei wäre, aber er besteht auf die fristgerechte Kündigung. Einen Nachmieter zu finden wird wie ein Sechser im Lotto sein. Wir wohnen in einem Dorf, wo solche Mieten absolut ungewöhnlich sind.Wir zahlen inzwischen mit Strom,Gas,Kaltmiete und Nebenkosten 1180 ,- Euro. Dieses können wir einfach nicht mehr bezahlen und sind deswegen auch gezwungen auszuziehen. Die Gas und Stromkosten sind der Art hoch, da das Haus nicht isoliert(wärmegedämmt) ist. Es ist ein altes Haus.
Von Anfangs 155,- sind wir dann auf knapp 400.- hochgesetzt worden. Ausserdem müssen wir obendrein noch 1300,- nachzahlen. Wir wissen einfach nicht mehr weiter.



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Geändert von sheela2010 (12.01.2012 um 15:51 Uhr)
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  #2  
Alt 12.01.2012, 18:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündiging außerordentlich wegen nicht ausgeführter Arbeiten

Die aufgeführten Gründe reichen meiner Meinung nach nicht für eine fristlose Kündigung aus. Schauen Sie selbst, welche Gründe der Gesetzgeber vorsieht: Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Mieter

Darum sollten Sie beweisbar spätestens am dritten Werktag des Februar zum 30. April kündigen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.01.2012, 11:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündiging außerordentlich wegen nicht ausgeführter Arbeiten

Ich sehe das auch so wie Regenmacher.

Selbst wenn Ihr einen Nachmieter finden solltet müßt Ihr bedenken das der Vermieter bis 3 Monate Zeit um zu prüfen/überlegen ob er den Nachmieter oder, wenn mehrere Interessenten, welchen davon er akzeptiert.
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Stichworte
fristlose kündigung, kündigung, lärm, nachmieter


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