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Ein schwerwiegender Krankheitsfall - Ausserordentliche Kündigung möglich?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.10.2012, 14:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.10.2012
Beiträge: 2
Standard Ein schwerwiegender Krankheitsfall - Ausserordentliche Kündigung möglich?

Guten Tag,

mein Vater hatte vor weniegen Monaten einen Schlaganfall und ist zurzeit in einer ReHa-Klinik. Meine Etern Wohnen zurzeit in der 3. Etage , welche mein Vater mit nichten mehr bewälltigen kann sobald er aus der Klinik kommen wird.
Wir haben nunmehr seit dem Schlaganfall angefangen Wohnungen im Erdgeschoss zu suchen die in unserem Budget liegen. Nach mehreren Misserfolgen gelang es uns nun doch eine Wohnung zu finden die den Bedürfnissen meines Vaters gerecht werden kann. Die Zusage der Vermieterin dieser Wohnung ist uns auch schon Gewiss.
Mein Vater wird zur Zeit auf die Pflegestufe geprüft und es steht noch im Raum welche er bekommen wird , vorraussichtlich Pflegestufe 2 ( oder 3 ).
Da meine Eltern nunmehr seit ca. 37 Jahren in der jetzigen Wohnung leben besteht nur ein alter Mietvertrag ohne Kaution und der gleichen. Zudem fand ein Besitzer wechsel der Wohnung in den 80er Jahren statt wo es aber keine Änderungen am Mietvertrag gab.
Nach einem Gespräch mit dem "noch" Vermieter (Wohnungsgeselschaft) wurde uns gesagt das wir eine Schriftlichekündigung mit Grund angeben müssen. Was so weit auch noch verständlich ist , aber woraus nicht ersichtlich zu erkennen war ob dieser uns "entgegen" kommen wird.
Aus diesem Grund stelle ich die frage ob es uns Rechtlich erlaubt sei eine Ausserordentliche Kündigung einzufordern.
Ich bedanke mich bereits im Vorraus um Ihr bemühen.

MfG Kalle91



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Geändert von kalle91 (08.10.2012 um 15:03 Uhr)
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  #2  
Alt 08.10.2012, 16:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Ein schwerwiegender Krankheitsfall - Ausserordentliche Kündigung möglich?

Zitat:
Aus diesem Grund stelle ich die frage ob es uns Rechtlich erlaubt sei eine Ausserordentliche Kündigung einzufordern.
Leider nein. Die gesetzliche Frist beträgt auch bei Krankheit 3 Monate. Hier ist wirklich die Kulanz des Vermieters gefordert.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.10.2012, 16:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.10.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Ein schwerwiegender Krankheitsfall - Ausserordentliche Kündigung möglich?

Ich danke Ihnen für Ihre schnelle und wenn auch nicht gute aber ehrliche Antwort.

MfG Kalle91
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Antwort

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Stichworte
außerordentliche kündigung, krankheit, sonderkündigung


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