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#1
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Keller Teilkündigung
Guten Tag,
mein Vermieter teilte mir kürzlich mit, das er mir einen großen Kellerraum (30 qm) entziehen möchte, da er ihn als unabhängigen Lagerraum für Externe vermieten möchte (Keller ist feucht, besitzt kein Fenster und ließe sich kaum als Wohnraum nutzen). Als Ausgleich würde er mir ein kleines Kellerabteil zur Verfügung stellen (5 qm). Der große Kellerraum gehört aber laut meinem Mietvertrag zur Mietsache und ist genau und namentlich zugewiesen ("Kellerraum Nr. 7, unter der Mietsache"). Der große Keller war für mich ein wichtiger Grund diese Wohnung zu mieten. Wie stehen rechtlich die Chancen, dass ich den Kellerraum behalten kann? Was kann ich gegen die Forderung tun? Viele Grüße, Ulrich Mansfeld |
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#2
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AW: Keller Teilkündigung
Eine Kündigung eines zugeteilen Kellerraumes ist nicht möglich. Genau so unmöglich wie die Kündigung der Wohnung aus nichtigem Grund.
Weisen Sie das Verlangen des Vermieters freundlich aber konsequent zurück. |
#3
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AW: Keller Teilkündigung
Vielen Dank für die schnelle Anwort.
Gibt es einen bestimmten Paragraphen im BGB auf den ich mich beziehen kann? |
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Stichworte |
keller, mietvertrag, nebenraum, teilkündigung |
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