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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung wegen Störung des Hausfriedens?
Hallo,
wir haben ein großes Problem mit einem Mieter in einem Mehrfamilienhaus (vier Parteien). Der besagte Mieter beschwert sich ständig über unsere anderen Mieter und beschuldigt Sie irgendwelcher Dinge. Langsam haben alle übrigen Mieter mit diesem Ehepaar Stress und es kommt auch schon zu Sachbeschädigungen (von Allgemeineigentum!!!), Beleidigungen und Androhung von Handgreiflichkeiten. Was können wir als Vermieter tun? Wir werden von den verschiedenen Mietern immer um Rat und Hilfe gefragt können jedoch selber kaum den Sachverhalt rekonstruieren, da es wohl auch um persönliche Diskrepanzen untereinander geht. Wir versuchen jetzt schon seit fast 2 Jahren zu vermitteln, aber wenn es mit einem Mieter wieder gut läuft sucht sich das Problem Ehepaar einen neuene "Feind-Mieter" aus. Gibt es eine Möglichkeit, den Problemmieter zu kündigen da er ständig den Hausfrieden stört und wenn ja was muss in der Kündigung beachtet werden? |
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#2
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AW: Kündigung wegen Störung des Hausfriedens?
Hallo rudolf,
Hausfriedensbruch ist meiner Meinung nach ein Kündigungsgrund. Meist geht der Hausfriedensbruch ja auch mit Verstößen gegen die Hausordnung und somit gegen den Mietvertrag selbst einher. Deshalb halte ich es für sinnvoll, dem "Problem-Ehepaar" vorab eine Abmahnung zu schicken, in welcher die Gründe detailliert aufgeführt werden und hier darf auch gerne bereits mit der Kündigung (ordnungsgemäß und nicht fristlos) gedroht werden, um ein Druckmittel zu haben. Sollte es zu weiteren Verstößen kommen, sind die Gründe also bereits bekannt und schriftlich fixiert. Dennoch müssen dann diese noch einmal detailliert in der Kündigung stehen. Hierzu empfehle ich auch noch einmal "Punkt eins" aus unserem Artikel Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter: Ordentliche Kündigung durch den Vermieter Ein letzter Hinweis: Die Abmahnung, sowie die Kündigung sollten als Einschreiben versandt werden, damit der Empfang direkt als bestätigt gilt. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und erfahren ebenso gerne, wie es bei Euch weitergegangen ist. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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