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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Mieter hat unerlaubte Katze! Was kann ich als Vermieter dagegen tun?
Hallo ihr Lieben,
seit einigen Jahren vermieten mein Mann und ich eine Eigentumswohnung und hatten bisher keinerlei Probleme. Seit November haben wir eine neue Mieterin. Trotz ausdrücklichem Verbot der Haltung von Katzen und Hunden (steht auch so im Mietvertrag), hat sie sich nun eine Katze zugelegt. Das alles natürlich ohne unser Einverständnis. Nun zu dem eigentlichen Problem: andauernd rufen die Nachbarn bei uns an und beschweren sich über den Geruch der Katze, welcher bis in den Hausflur des Mehrfamilienhauses zu riechen ist. Außerdem lässt die Frau die Katze im Gemeinschaftsgarten laufen und diese schreit nachts. Das belästigt die anderen Mieter. Daraufhin haben wir mehrfach bei der Mieterin angerufen und gefordert, dass sie die Katze abschafft bzw. die Probleme in den Griff bekommen soll. Darauf folgten unendlich viele Versprechen, dass die Katze wegkommt, aber nichts ist geschehen. Langsam werde ich richtig sauer, weil diese Frau permanent lügt. Jetzt haben wir eine Abmahnung geschrieben und wollen nächsten Monat die Wohnung begehen. Sie wird an dem Tag sicher die Katze verstecken. Denn bis jetzt hat sie ihre Versprechen auch nie eingelöst. Zuletzt sollte das Tier bis Montag weg sein und gestern also Donnerstag kam ein Anruf von Nachbarn, die das Tier auf ihrer Fensterbank fotographiert haben. Ich bin mit den Nerven am Ende! Bitte sagt mir, was ich noch weiteres tun kann. Kann ich der Frau nicht die Wohnung kündigen? Der Geruch im Treppenhaus ist wirklich extrem. Ich freue mich über jede Antwort. Danke! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von *supergirl91* (25.03.2011 um 16:57 Uhr) |
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AW: Mieter hat unerlaubte Katze! Was kann ich als Vermieter dagegen tun?
Nachdem Sie die Mieterin erfolglos abgemahnt haben können Sie sogar eine fristlose Kündigung aussprechen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm |
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