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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Sonderkündigungsrecht wg. nicht angekündigter Reperatur und Schimmel??
Hallo,
ich wohne in einer WG und habe dort jetzt folgendes Problem: Unsere Dusche scheint aus unserfindlichen Gründen undicht gewesen zu sein. Nach mehrmaligen bescheidsagen der unter uns wohnenden WG-Bewohner, dass wir bitte die Dusche nicht nutzen sollen, kam ein Klempner. Der sagte alles sei ok. Wenig später das gleiche wieder. Nur das diesmadl gleich einen Tag später unangekündigt Klempner vor der Tür standen und noch am selben Tag die Dusche herausgerissen haben. Dort klaffte dann ein Loch in der Wand wo die Dusche war, welches vollkommen verschimmelt war. Der Riegibs, der Dielenboden, alles. Unterdessen wurden zumindest die verschimmelten Dielen rausgenommen und neue reingelegt. Allerdings ohne den Boden zu trocken. Dies alles geschah ohne Ankündigung. Ständig sind irgendwelche Bauarbeiter in der Wohnung, verschmutzen das Bad. Das Bad stinkt zudem fürchterlich nach Schimmel. Wir haben allerdings zum Duschen noch eine Badewanne direkt gegenüber der schimmeligen Duschstelle. Kann ich aus diesem Umständen heraus eine fristlose Kündigung erwirken, bzw. die Kündigungsfrist von 3 Monaten vielleicht auf 1 Monat verkürzen?Ich finde es wirklich einfach nur noch eklig. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Danke schonmal! |
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#2
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AW: Sonderkündigungsrecht wg. nicht angekündigter Reperatur und Schimmel??
Um die Frist von 3 Monaten werden Sie nicht umhin kommen, denn dieser Mangel im Bad ist mit Sicherheit kein Grund für eine fristlose Kündigung. Bitte lesen Sie selbst, welche Gründe es sind:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm |
#3
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AW: Sonderkündigungsrecht wg. nicht angekündigter Reperatur und Schimmel??
Hallo,
ich kann mich meinem Vorredner nur anschliessen, möchte aber hinzufügen, dass Sie bei einer solchen Baustelle im Haus möglicherweise die Option der Mietminderung haben. Bei stark eingeschränkter Nutzung des Bades können sich da schon ein paar Euro zusammenläppern. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen unsere Online Rechtsberatung für Mietrecht nahelegen: Mietrecht Beratung online Sie haben hier die Möglichkeit kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine Online Beratung einzuholen. Sollte die angebotene Gebühr für Ihren Fall nicht zu hoch sein, sollten Sie über diesen Weg nachdenken. Mietrecht Einfach
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