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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Vermieter will 4,5 Monate nach Auszug Geld
Hallo,
ich bin am 31. März aus einer WG ausgezogen. Der Vermieter hat mir etwa 2 Wochen vorher mündlich gekündigt (er hat keine schriftliche Bestätigung für die Kündigung von mir bekommen), die Kündigungsfrist im Untermietvertrag betrug 1 Monat. Ich habe ihn dann gefragt ob ich nicht auch vorher ausziehen könnte (2 Wochen vor Ende der Frist) und er sagte es wäre ok da wir uns eh gegenseitig loswerden wollten. Dann bin ich wie gesagt am 31.04. umgezogen und war unglaublich froh entlich da weg zu sein. Einen Tag vor meinem Umzug sagte er mir dann auf einmal ich müsse ihm die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen (175 Eur für 2 Wochen), darauf habe ich mich nicht eingelassen. Er hat sich nun über 4,5 Monate nach meinem Auszug (zum ersten mal überhaupt) per E-Mail bei mir gemeldet und droht damit einen Anwalt/Inkassounternehmen einzuschalten wenn ich nicht bis 01.10.2011 zahle. Ich habe nichts Schriftliches bei der Übergabe des Raumes und der Schlüssel bekommen. Es gibt nichts Schriftliches zur Kündigung, es gibt nur den Untermietvertrag. Muss ich zahlen? Könnte er im Recht sein? Ich bitte um schnelle Hilfe |
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#2
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AW: Vermieter will 4,5 Monate nach Auszug Geld
Da Kündigungen von Wohnraum immer schriftlich (beweisbar) erfolgen müssen, was hier nicht geschehen ist, befinden Sie sich immer noch in einem Mietverhältnis.
Um aus diesem Dilemma heraus zu kommen benötigen Sie anwaltliche Hilfe, die Sie aber in einem Forum nicht erhalten. Sie können z.B. Ihren Fall online einem Anwalt schildern, der dann für kleines Geld berät: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt |
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