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Mietminderung Großbaustelle

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.09.2011, 17:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 3
Standard Mietminderung Großbaustelle

Hallo Community,

ich wohne seit 1,5 Jahren in einem kleinen 1-Zimmer Appartement in der Frankfurter Innenstadt. Seit 2 Wochen wird ein großes Gebäude gegenüber abgerissen, nach dem Abbruch wird dort bis ca. Mitte/Ende 2012 ein Hotel errichtet werden. Die Bauarbeiten beginnen um 7 Uhr morgens und enden zwischen 16 Uhr und 20 Uhr, Montag bis Samstag. Mein Schlaf/Wohnraum hat alle Fenster direkt zur Baustelle hin, an Schlaf ist zu Bauzeiten nicht zu denken und mein Balkon ist nicht benutzbar (Staub und Dreck).

Zur besseren Einschätzung, hier ein paar Fotos, von meinem Balkon aus aufgenommen:

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Von der Hausverwaltung wurde ich nicht über die Bauarbeiten informiert, genaugenommen haben sie sich in keiner Weise geäußert. Vom Abbruchunternehmen lag ca. 10 Tage vor Abruchbeginn ein Schreiben im Hausflur.

Jetzt möchte ich die Miete während des Abriss/Neuerrichtung kürzen und habe folgende Fragen:
- Muss ich den Vermieter schriftlich informieren? Oder kann ich die Miete einfach kürzen, sprich weniger überweisen?
- In welcher Höhe kann ich die Miete mindern? Die Mietminderungstabelle sieht für Baulärm 5% - 20% vor, für Bauschutt auf dem Nachbargrundstück weitere 10%. Was ist in meinem Fall realistisch?

Vielen Dank für jede Hilfe!

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  #2  
Alt 19.09.2011, 18:18
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard AW: Mietminderung Großbaustelle

hallo
die mietminderunge wegen baulärm, gilt doch nur, wenn die baustelle in dem haus oder in der wohnanlage ist, der man wohnt?
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  #3  
Alt 19.09.2011, 19:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung Großbaustelle

Ich gehe einmal davon aus, dass bereits vor 1,5 Jahren bekannt war, dass die Gebäude, die dort abgerissen werden, einem Hotel Platz machen müssen. Aus diesem Grunde werden Sie mit einer Mietminderung meiner Meinung nach keinen Erfolg haben.

Es ist Ihnen aber frei gestellt, sich mithilfe eines Anwalts für Mietrecht oder einem Mieterverein eine Minderung der Miete zu erstreiten.
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  #4  
Alt 21.09.2011, 12:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Mietminderung Großbaustelle

Zitat:
Zitat von peryair Beitrag anzeigen
hallo
die mietminderunge wegen baulärm, gilt doch nur, wenn die baustelle in dem haus oder in der wohnanlage ist, der man wohnt?
Woher haben Sie diese Information? Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert sie? Haben Sie Erfahrungen?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.09.2011, 12:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Mietminderung Großbaustelle

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Ich gehe einmal davon aus, dass bereits vor 1,5 Jahren bekannt war, dass die Gebäude, die dort abgerissen werden, einem Hotel Platz machen müssen. Aus diesem Grunde werden Sie mit einer Mietminderung meiner Meinung nach keinen Erfolg haben.

Es ist Ihnen aber frei gestellt, sich mithilfe eines Anwalts für Mietrecht oder einem Mieterverein eine Minderung der Miete zu erstreiten.
Wenn der Hausverwaltung das Bauvorhaben schon vor 1,5 Jahren bekannt war, so wurde mir das beim Einzug nicht mitgeteilt. Wie gesagt, ich habe von der Hausverwaltung keinerlei Informationen erhalten, bis heute nicht. Ändert das die Rechtslage?
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  #6  
Alt 21.09.2011, 12:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung Großbaustelle

Für Informationen über die Rechtslage sollten Sie bitte einen Anwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein befragen. Ich kann Ihnen nur das berichten, was ich vor einiger Zeit gelesen habe.

Hier handelte es sich um den Fall, dass in der Nähe der Wohnung Gebäude leer standen und es offensichtlich war, dass die abgerissen werden. Der Vermieter muss demnach nicht ausdrücklich auf diesen Umstand hinweisen, hier hätte der zukünftige Mieter selbst auf Abriss und Neubau kommen können.

Das ist vergleichbar mit der neuen Startbahn am Flughafen. Da muss der Vermieter auch nicht darüber informieren, dass dort demnächst Maschinen starten und landen.
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Antwort

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