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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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Mietminderung - ja, nein? Wieviel % ca.
Hallo,
ich(Studentin) bin in einer 2-Zimmer-Küche-Bad Wohnung (Altbau) über eine Wohnbaugesellschaft seit Oktober letzten Jahres in Miete. Die Wohnung hat Nachtspeicheröfen als Heizung (In jedem Raum eine, außer im Bad) - bis vor kurzem. Ich muss jetzt ein wenig ausholen. Also das Haus in dem meine Wohnung ist, hat einen neuen Eigentümer. Dieser modernisiert und renoviert das Haus und will neue Fenster und eine neue Heizung einbauen. Er kam dann auch auf mich zu, hat Fenster ausmessen lassen und mir eben gesagt, das neue Heizungen und Fenster rein kommen. Auf die Frage wann, wurde dieses Jahr bis September angegeben. Er hat dann auch nach einen Termin gefragt, wo er dann die alten Nachtspeicheröfen ausbauen lassen kann, was dann auch Ende Juli gemacht wurde. Da ich über den Sommer nicht vor Ort war, habe ich meine Hausschlüssel bei der WBG für ihn hinterlassen. Ich bin dann am 29.9. wieder nach Hause gekommen und es wurde nix gemacht. Ich stehe somit ohne Heizung da. Ich bin dann gleich am 1.10. zur WBG und habe das denen mitgeteilt. Die haben dann gleich den Hauseigentümer angerufen und nachgefragt. Es hieß, die Heizung wird diese Woche noch eingebaut und ich bekäme erstmal als Ersatz ein mobiles Gerät am 2.10. Nachmittags geliefert. Das ist dann auch passiert, ich hab für meine Wohnung eine Heizung für die Steckdose bekommen, die auf Rollen steht. Auf Nachfrage, wann die Heizung kommt, hieß es, diese Woche nicht, da sie noch gar keine Genehmigung haben und auch nicht wissen, wann sie kommt. Nächste Woche bekomme ich aber neue Fenster(dafür haben sie schon die Genehmigung). Mir wurde dann auch mitgeteilt, dass der Heizungseinbau 4 Wochen lang dauern würde. Also selbst wenn die Genehmigung kommt, bin ich erstmal weitere 4 Wochen ohne Heizung. Durch die Elektroheizung habe ich im Wohnzimmer bei 14°C Außentemperatur eine Innentemperatur von 19°C (um 22:25 aufs Thermometer geschaut), wenn das Gerät auf maximaler Stufe steht. In den anderen Räumen ist durch die fehlenden Heizungen natürlich ungeheizt. So, ich weiß dass ab Oktober (bis März) die Heizperiode anfängt und ich als Mieter somit einen Anspruch auf funktionierende Heizungen habe. Laut Internetquellen muss die Raumtemperatur 20-21°C am Tage betragen. Ich denke auch, das solche Elektroöfen meine Stromkosten ziemlich in die Höhe treiben werden und ich natürlich nicht Krösus bin. Im Internet habe ich in verschiedenen Tabellen etc. geguckt, werde daraus aber nicht schlau, wieviel % ich die Miete mindern kann. Bei mir kommen ja verschiedene Sachen zusammen:
Ich habe im Internet Sachen von 15% bis 100% gelesen, aber ich will ja schon richtig mindern und keine Probleme wegen falscher Minderung bekommen, da ich auf diese Wohnung angewiesen bin. Was ich eben auch nicht weiß, was ist mit den Stromkosten von der Elektroheizung? Bei den Nachtspeicheröfen war es ja so, dass ich für diese einen Sondertarif hatte und mit dem jetzigen Gerät benütze ich ja den teuren Tagstrom. Ich hätte die Nachtspeicheröfen ja nicht ausbauen lassen, wenn ich nicht davon überzeugt gewesen wäre, dass diese in den 8 Wochen, wo ich nicht da war, mit einer anderen Heizung ersetzt würden. So wurde mir das ja vorgetragen vom neuen Hauseigentümer. Danke schon einmal! |
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Stichworte |
heizpflicht, heizung, mietminderung |
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