Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Fenster undicht - Regen - Schimmelbildung!

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.07.2010, 14:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 2
Standard Fenster undicht - Regen - Schimmelbildung!

Hallo.

Puh..wo fang ich an..

letztes Jahr im Sommer haben wir unserer Vermieterin mitgeteilt das unsere dachschrägenfenster undicht sind und an den seiten es anfängt zu schimmeln (Badezimmer & Schlafzimmer)

es passierte 1 Jahr nichts!!!
nachdem wir der Vermieterin, dem Hausmeister und der Hausverwaltung ununterbrochen auf den keks gegangen sind, kamen dann die netten Fensterbauer.(zwischendurch hatten wir die Miete gekürzt)

2 Tage später war der Weltuntergang nahe und es regnete in Strömen.es war der wahnsinn..und was passiert.........es regnet rein.NACH dem neueinbau der neuen Fenster.
Ich war fix und fertig.

Am nächsten Tag haben wir direkt die Vermieterin angerufen die dann auch 1 Woche später hier war und sich alles angeschaut hat.(Sie hat uns versprochen das sie sich sofort drum kümmert)

Das ist nun 3 Monate her!!!!!!!!!!!!!!!!!
gestern abend regnete es wieder in die Wohnung...
meinem Freund hat es gereicht und er hat wieder alle angerufen worauf die Hausverwaltung nach einem wortgefecht sagte..wir wären unverschämt und wir sollten uns besser einen neue Wohnung suchen.

Nur weil alle unfähig sin?
bin ich im falschen Film?

Meine Frage ist nun..
kann ich die Miete erneut kürzen (wenn ja, wieviel?)
und..kann ich ein Sonderkündigungsrecht anwenden und die Kündigungsfrist verkürzen?

Ich wäre dankbar um jede Hilfe!

lg



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 29.07.2010, 15:26
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Fenster undicht - Regen - Schimmelbildung!

1. weisen sie die hausverwaltung/den eigentümer schriftlich auf den bestehenden mangel hin.
2. setzen sie eine frist von 2 wochen zur beseitigung des schadens.
3. drohen sie nach ablauf der frist entweder die beseitigung des schadens im rahmen einer ersatzvornahme zu lasten des eigentümers an (wenn sie den schaden zackig behoben haben wollen und die dafür nötigen kosten verauslagen wollen)

oder

drohen sie nach ablauf der frist mietminderung an und warten sie auf besseres wetter.

nehmen sie für art, güte und umfang der mietminderung anwaltliche hilfe in anspruch.

4. stellen sie sicher, dass sie den zugang ihrer schreiben nachweisen können (einschreiben+rückschein, zeuge, o.ä.).

Zitat:
Ersatzvornahme

Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und sie auch während der Dauer des Mietverhältnisses in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ). Stellen sich in der Wohnung Mängel ein, zu deren Beseitigung der Vermieter im obigen Sinne verpflichtet ist und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Mieter/innen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, darunter auch die Ersatzvornahme und der damit verbundene Anspruch auf Aufwendungsersatz.

Die Regelung des § 536a Absatz 2 BGB ergänzt § 536 BGB dahingehend, dass sie Mieter/innen die Möglichkeit gibt, den Mangel selbst zu beseitigen und Erstattung der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Dies setzt grundsätzlich den Verzug des Vermieters voraus (§ 536a Absatz 2 Nr. 1 BGB). Der Vermieter muss also unter Setzung einer angemessenen Frist (= Zeit, die zum Beheben des Mangels erforderlich und ausreichend ist) zur Beseitigung des Mangels aufgefordert worden sein und dieser Aufforderung nicht Folge geleistet haben. Lediglich bei Gefahr im Verzug kann die Fristsetzung entfallen, z.B. bei Rohrbruch oder Kabelbrand (§ 536 a Absatz 2 Nr. 2 BGB). Sollte der Vermieter die Aufwendungen des Mieters nicht ersetzen, kann dieser Anspruch der Mieter/innen selbstredend gerichtlich durchgesetzt werden. Mieter/innen haben in diesem Fall jedoch auch die (meist kostengünstigere) Möglichkeit, den Aufwendungsersatzanspruch gem. § 556b Abs. 2 BGB nach einmonatiger Ankündigungsfrist gegen den Anspruch des Vermieters auf die Miete aufzurechnen Die Ankündigungsfrist soll dem Schutz des Vermieters gegen unerwartete Mietausfälle dienen. Dieses Aufrechnungsrecht der Mieter/innen ist zwingendes Recht, d. h. es kann im Mietvertrag nicht abbedungen werden (§ 556 b Absatz 2 Satz 2 BGB).
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.07.2010, 16:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Fenster undicht - Regen - Schimmelbildung!

Ich möchte aber keinen Anwalt einschalten.
das ist es mir alles nicht wert...

kann mir jemand meine 2 Fragen beantworten?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.07.2010, 17:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fenster undicht - Regen - Schimmelbildung!

Sie haben die Fragen bis auf die mit dem Sonderkündigungsrecht beantwortet bekommen. Weitere Antworten gibt es nicht, denn die sind einem Mieterverein und/oder einem Anwalt für Mietrecht vorbehalten.

Ein Recht der vorzeitigen (fristlosen) Kündigung, kürzer als 3 Monate, ist hier nicht zu erkennen. Kündigen Sie beweisbar bis zum dritten Werktag des Augusts, dann wäre der letzte Tag in dieser Wohnung der 31.10.2010.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Recht auf öffenbares Fenster? Sherry09 Rechte und Pflichten 3 28.07.2010 19:14
Dach undicht, Dachstuhl marode Viper Miete und Miethöhe 3 19.03.2010 17:58
Bohrlöcher in Fenster Instandsetzungs- o. Schönheitsreparaturkosten Leonardo Reparaturen und Modernisierung 1 20.02.2010 13:23
Badezimmerfenster undicht micryv Reparaturen und Modernisierung 1 26.10.2009 11:13
Der Spülkasten ist undicht - Reparatur = Sache des Vermieters oder Mieters? Sven Reparaturen und Modernisierung 2 11.10.2007 13:59


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Fenster undicht - Regen - Schimmelbildung!