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Telefonisch zugesagter Mietvertrag gültig?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.06.2011, 21:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 1
Standard Telefonisch zugesagter Mietvertrag gültig?

Hallo ersteinmal.
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei einem Bekannten als Untermieter in einer Wohnung gewohnt. Mein Bekannter hat sich entschlossen, aus der Wohnung auszuziehen und diese auch fristgerecht gekündigt. Da ich gerne dort wohnen bleiben möchte, habe ich dieses auch dem Wohnungsverwalter mitgeteilt, woraufhin er mir einen schon komplett ausgefüllten Mietvertrag per e-mail zugeschickt (nur die Unterschrift fehlt, sonst steht alles drin: höhe der Miete, Mietbeginn, wann die Miete um wieviel erhöht werden soll-bis ins Jahr 2021, und was da sonst so alles reingehört). Nach 2 Tagen bedenkzeit habe ich dann den Verwalter angerufen und zugesagt, dass ich die Wohnung mit den im Mietvertrag genannten konditionen übernehmen möchte, woraufhin wir einen Termin wenige Tage darauf ausgemacht haben, um den Vertrag zu unterzeichnen. Zu diesem Zeitpunkt waren noch ca. 2 Monate bis zum Ende des noch laufenden Mietvertrages.
Zu diesem Termin ist der Verwalter nicht erschienen, hat nicht abgesagt und war an dem Tag auch nicht zu erreichen. Danach habe ich noch mehrere male versucht, Ihn telefonisch zu kontaktieren, was aber auch erfolglos war. Irgendwann hat es mein Bekannter dann geschafft, Ihn zu erreichen und einen Termin zu machen zwecks wohnungsbesichtigung seitens des Verwalters.
Bei diesem Termin sollte dann auch gleich der neue Vertrag mit mir unterzeichnet werden. Auch zu diesem Termin ist er nicht erschienen.
So ging das dann noch ca 1 Monat weiter, immer mit der Zusage des Verwalters, ich würde die Wohnung zu den in dem mir von Ihm zugemailten Vertrag übernehmen können.
Nun hat der Verwalter mich dann 8 Tage vor "einzugstermin" doch mal angerufen, um mir mitzuteilen, dass der Eigentümer doch 40EU mehr haben möchte, als im Vertrag steht. Da die Wohnung sehr günstig ist, habe ich diese zähneknirschend nach 2 Tagen telefonisch zugesagt. (es gibt keinerlei Unterlagen darüber) Dann, nochmal 2 Tage später, rief er an und wollte auf einmal, dass ich die Kaution direkt komplett in bar habe. (Vorher hatten wir ratenzahlung ausgemacht). Da ich die Kaution eh zahlen muss, war das für mich auch kein Problem. Also zugesagt und Termin zur Vertragsunterzeichnung gemacht. An dem Tag (1! Tag vor "einzug") ist er dann auch tatsächlich zu dem Termin erschienen und da kam der Hammer für mich.
1.: In dem Vertrag, den er mitgebracht hatte standen nicht 40EU mehr drin, als im ursprünglichen Vertrag, sondern 115EU mehr. Zuätzlich wollte er das doppelte der abgemachten Kaution haben und dazu noch, dass ich ersteinmal eine Kündigung zum "3 Monate nach Vertragsabschluss" unterzeichne. "Falls das mit der Kaution doch nicht hinhaue"
Da habe ich dem Verwalter mitgeteilt, dass ich das auf keinen Fall unterschreiben werde.

Da ich ja schon in der Wohnung wohne und ich auch innerhalb eines Tages keine Ersatzwohnung finden konnte (und auch nicht wollte, ich will eigentlich immernoch dort wohnen bleiben), konnte natürlich nicht ausziehen und wohne demnach dort jetzt ohne Mietvertrag.
1 tag nach dem Gespräch mit dem Verwalter hatte ich einen Brief vom Anwalt des vermieters im Briefkasten, dass ich unverzüglich die Wohnung zu räumen habe.

Meine Frage nun: Ist der zu 1. zugesagte Mietvertrag gültig? Ich habe auch einen Zeugen für das Telefonat, an dem er mir die Wohnung "zu den Konditionen im zugemailten Mietvertrag" zugesagt hat.

Und desweiteren, wie verhalte ich mich am besten?
Ich habe nun ersteinmal die in dem Vertrag stehende Miete überwiesen.



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  #2  
Alt 04.06.2011, 08:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: telefonisch zugesagter Mietvertrag gültig?

Zitat:
Zitat von harald Beitrag anzeigen

Und desweiteren, wie verhalte ich mich am besten?
Ich habe nun ersteinmal die in dem Vertrag stehende Miete überwiesen.
Am besten eine neue Wohnung suchen und umziehen, am zweitbesten Geld investieren und einen Anwalt beauftragen.
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  #3  
Alt 04.06.2011, 15:00
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Telefonisch zugesagter Mietvertrag gültig?

Hallo,

ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Sie haben leider nichts in der Hand, es sei denn, der per E-Mail übermittelte Vertrag wäre bereits vom Vermieter unterzeichnet, wovon ich nicht ausgehe.
Hierbei ist es auch schwierig, da rechtsgültige Unterschriften, die per Mail übersandt werden, digital zertifiziert sein müssen, spätestens da würde es vermutlich schwierig werden.

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  #4  
Alt 05.06.2011, 04:53
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Telefonisch zugesagter Mietvertrag gültig?

mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. die schriftform ist nicht vorgeschrieben. ein mietvertrag wäre also bei mündlicher zusage durch den vermieter tatsächlich zustandegekommen.
das ist die theorie.

in der praxis wird es ihnen aber wohl schwerfallen, ihre ansprüche zu beweisen.

genausoschwer kann aber ihr vermieter ohne ihre unterschrift beweisen, dass sie irgendwelchen anderen forderungen seitens des vermieters zugestimmt hätten.

eine überweisung der miete (aus dem ersten oder zweiten mietvertrag? das wurde nicht deutlich) in der geforderten höhe erkennt die höhe der forderung allerdings auch an.

weiterhin haben sie einen rechtlichen anspruch darauf, die kaution in 3 gleichen, aufeinanderfolgenden raten zu zahlen - wenn sie dies verlangen.

überlegen sie sich, was ihnen die wohnung wert ist. wenn sie bereit sind, die geforderte summe zu zahlen, dann tun sie das - oder sie müssten sich sowieso nach einer neuen wohnung umschauen.

lassen sie sich anwaltlich beraten. das ist soweit noch ganz günstig.

aber ob sie diesen fall ausfechten wollen, würde ich mir zweimal überlegen. letztlich läuft ihr fall auf "aussage gegen aussage" hinaus. ein klares urteil können sie hier in den seltensten fällen erwarten. womit sie dann auch auf ihren anwalts-/prozesskosten sitzenblieben können.
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