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Benachrichtigung des Mieters bei Verkauf der Mietsache?
Hallo Zusammen..
Ich habe folgende Frage : Muß der Vermieter dem Mieter mitteilen das die Mietsache verkauft wird. Dazu ist folgendes zu sagen : Ich wohne hier in der 1.Etage,beim Einzug waren die Vermieter beide noch anwesend. Vor einem Jahr ist der Ehemann des Vermieterpaares verstorben. Ab und an hat die Vermieterin sporadisch erwähnt das sie gedenkt zu verkaufen. Allerdings nichts konkretes. Die Vermietung sieht so aus : Erdgeschoß Vermieterin 1. Etage ich selbst 2. Etage ( Dachgeschoßwohnung ) leerstehend Noch eins zum Schluß bis vor ca. 2 Monaten hat der Sohn der Vermieterin in der Dachgeschoßwohnung gewohnt. |
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#2
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AW: Benachrichtigung des Mieters bei Verkauf der Mietsache?
Hallo k62400,
meines Erachtens nach muss der Mieter vom Vermieter nicht über einen Verkauf informiert werden. Es gilt ja der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", was bedeutet, dass ein Käufer die Rechte und Pflichten aus den vorhergehenden Mietverhältnissen und Mietverträgen zu übernehmen hat. Das Einzige was sich für den Mieter ändert ist die Kontoverbindung, auf die er nach Verkauf der Mietsache die Miete zu überweisen hat. Ich hoffe ich konnte helfen und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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