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Unnötigen Ärger mit der verbohrten Vermieterin!

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.05.2011, 19:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.05.2011
Beiträge: 1
Standard Unnötigen Ärger mit der verbohrten Vermieterin!

Ja, wo soll ich bloß anfangen.

Beim Einzug wurde gesagt, daß mir ein Platz vor dem Haus als Parkplatz zur Verfügung steht.

Nun hat sich mein Freund mit seinem Dieselauto so hingestellt, daß schon der erste Anschiß kam - weil er rückwärts an die Wand geparkt hat. Es würde Rußflecken am Haus geben. Na, das Haus sieht so verschandelt aus - als ob das ein Schönheitsmakel wäre - aber okay.

Beim nächsten Mal hatte er schon einen Wisch am Fenster hängen, obwohl er schräg stand (vom Haus war er gut 1,0 bis 1,5 m mit seinem Auspuff weg) und hat sogleich Parkverbot erteilt bekommen, da Mieter durch die Gase gestört würden.

Nun, ICH wohne mit meinem Fenster direkt dort und ICH bin nicht gestört durch die Auspuffgase!

ABER die Geschichte geht weiter ...! Mein Freund läßt sich davon nicht einschüchtern, also hat er beim nächsten Mal frech wieder dort geparkt - aber längsseits, damit kein anderer mehr dort parken konnte und er nicht mit dem Auspuff an der Wand steht.

Am Haus ist es nicht erkennbar, ob dieser Platz öffentliches Gelände ist von der Stadt oder ob es um Haus dazu gehört. Ein Hinweisschild Privat - oder Parken verboten existiert nicht.

Nun, er hat dann sein Auto brav auf der anderen Seite geparkt.
Jetzt stand er mit seinem Anhänger dort (hat ja keine Auspuffgase) und wollte nur den Anhänger zur Beladung von MEINEN Möbeln, die zu anderen Verwandten gefahren werden sollten.

Schließlich wurde mir erlaubt ein Fahrzeug abzustellen. Ist es dabei nicht egal, ob es mein Fahrzeug ist oder von meinem Freund? Oder von Gästen von mir?

Nun, der Anhänger "verschwand" tatsächlich wie mutgemaßt und mein Freund hat die Polizei verständigt. Die hat dann mitgeteilt, daß die Vermieterin angeblich jeden im Haus befragt hätte, wem der Anhänger gehöre und dann einfach auf ein Nachbargrundstück entsorgt.

Mein Freund kam gut mit der Polizei aus. Beide waren sich einig: Bagatelle und meine Vermieterin ist nicht mehr ganz klar im Kopf. Mein Freund brauchte nichts zu bezahlen und die Polizisten hatten sogar Mitleid mit uns.

Umzug? Kann ich mir nicht erlauben! Ist teuer und ... ich muß dafür erst Geld sparen. Aber die Vermieterin macht wirklich alles, um mir das Leben schwer zu machen.

Teil zwei des nightmares ...

Im Hof ist eine Grünfläche mit einem Wäscheständer! Dürfen dort Kinder spielen, wenn die Wäscheständer nicht benutzt werden?
Naja, okay - Kleinigkeit ...

Teil drei ...

Hatte dann aber noch einen weiteren Wäscheständer im Hof an der Hauswand stehen. Der wurde einfach zusammen geklappt und mir vor die Tür gestellt mit dem Hinweis, das dies ein Fluchtweg wäre und da nichts dort stehen dürfe.
Nur wie weit muß der Fluchtweg den breit und frei sein? 5,00 m? 2,50 m? 1,50 m?
Im Haus wohnen insgesamt vier Mietparteien (mit mir).
Langen nicht 2,00 m oder 1,50 m an Fluchtwegbreite? Wie wird das bemessen? Wer gibt solche Angaben bzw. wie kann ich es nachrechnen?

Teil vier ...

Fahrradständer; Dort steht auch das Fahrrad meines Freundes. Der hat das Fahrrad von sich schon weggeräumt, weil er einfach Angst hat, daß sie das Fahrrad einfach wegnimmt (trotz Fahrrad-Stahlschloß) oder die Reifen durch sticht!
Darf mein Freund als Gast sein Fahrrad dort nicht abstellen?

zu Teil eins - dürfen jetzt alle meine Gäste den Stellplatz nicht mehr vor meiner Wohnung nutzen? Mir wurde ein Stellplatz für mich beim Einzug zugesagt.

Es werden mehr und mehr "Regeln" aufgestellt - willkürlich.

Frage: Kann man eine Vereinbarung einfach zurück ziehen? Das geht doch nur schriftlich und nur durch mein Einverständnis! Auch wenn es nicht im Mietvertrag anfangs stand habe ich einen Zeugen dafür!

Ach - zu guter Letzt: mein Freund wohnt nicht bei mir - auch er ist nur Gast und hält sich daher immer weniger bei mir auf - schade ... aber ich kann ihn leider nicht besuchen, denn er wohnt zu weit weg und ich habe weder Führerschein moch Auto.

Ausser Umzug - was kann ich tun?



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  #2  
Alt 03.05.2011, 19:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Unnötigen Ärger mit der verbohrten Vermieterin!

Bitte, wer soll denn diesen Roman lesen, ich jedenfalls nicht.
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  #3  
Alt 06.05.2011, 15:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 6
Standard AW: Unnötigen Ärger mit der verbohrten Vermieterin!

Hm, das klingt ja nach allem, aber nicht nach einem entspannten Wohnen. So, wie die Lage geschildert wird, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass sich an der Situation etwas ändert... Vielleicht könntest du mal bei einem anwalt nachfragen? Insbesondere die Sache mit deinem Freund, gibt mir zu denken, vielleicht könnt ihr das noch was erreichen? Da wird ja sicherlich noch eine saftige Rechnung gekommen sein, oder? Habe diesbezüglich von einem guten Anwalt für Strafrecht in Krefeld gehört, aber in deiner Nähe gibt es bestimmt auch Ansprechpartner..? Kann mir jedenfalls vorstellen, dass du damit die besten Chancen hast, gerade wenn ein Umzug ausgeschlossen ist!
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  #4  
Alt 12.05.2011, 09:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 6
Standard AW: Unnötigen Ärger mit der verbohrten Vermieterin!

Zitat:
Zitat von Mareike Beitrag anzeigen
Hm, das klingt ja nach allem, aber nicht nach einem entspannten Wohnen. So, wie die Lage geschildert wird, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass sich an der Situation etwas ändert... Vielleicht könntest du mal bei einem anwalt nachfragen? Insbesondere die Sache mit deinem Freund, gibt mir zu denken, vielleicht könnt ihr das noch was erreichen? Da wird ja sicherlich noch eine saftige Rechnung gekommen sein, oder? Habe diesbezüglich von einem guten Rechtsanwalt für Sozialrecht in Krefeld gehört, aber in deiner Nähe gibt es bestimmt auch Ansprechpartner..? Kann mir jedenfalls vorstellen, dass du damit die besten Chancen hast, gerade wenn ein Umzug ausgeschlossen ist!
Ist die Situation besser geworden, konnte was erreicht werden?
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  #5  
Alt 12.05.2011, 12:08
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Unnötigen Ärger mit der verbohrten Vermieterin!

Generell gilt:

Die Regelungen im Mietvertrag und in der Hausordnung geben den Ausschlag! Sind hier zu bestimmten Tatbeständen keine Regelungen getroffen, hat meist der Vermieter das letzte Wort.

Zum Auto: Warum wird es mit dem Auspuff nicht einfach zur Straßenseite und der Motorhaube zur Hauswand abgestelt?

Zur Nutzung der Grünfläche: Bitte im Mietvertrag prüfen, ob diese Bestandteil ist. Wenn ja, dürfen die Kinder da spielen, wenn nicht, dann ist es der gute Wille des Vermieters, der den Ausschlag gibt. Dann dürfen in der Nebenkosten Abrechnung aber auch keine Kosten zur Grünpflege enthalten sein!

Das mit dem Fluchtweg ist echt affig ... Dafür gibt es meines Kenntnisstandes nach keine vorgeschriebene Breite ... es sollte aber auch nichts im Weg stehen!

Empfehlen Sie Ihrem Freund das Fahrrad entweder mit in die Wohnung zu nehmen oder sicher in der näheren Umgebung abzustellen, wo es geduldet wird.

Auf einen Anwalt können Sie hier vermutlich verzichten, da die Vermieterin scheinbar einfach einen an der Pfanne hat. Wenn Sie Ihre Bemängelungen befolgen, kommen vermutlich bald die nächsten ... Sie können mitspielen oder umziehen ...


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