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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Ärger mit Vermieter
Hallo, ich habe mich hier angemeldet weil ich leider nicht weiter weiß, hoffe mir kann hier jemand einen guten Rat geben.SAlso ich fang mal ganz von vorn an, wir haben unseren jetzigen Vermieter durch meine beste Freundin kennengelernt im Februar sagte zu uns wir können eine Wohnung bekommen, wir haben uns den Rohbau angeschaut und gesagt ok die nehmen wir, er sagte auch die wohnung wird nach unseren Wünschen ausgebaut, also mussten wir so schnell wie möglich den Mietvertrag unterschreiben damit er seinen Kredit bekommt.
Nun gut der Mietvertrag lief ab 1.Juli im Juni war die Wohnung immer noch nicht angefangen wir standen da mit gekündigten wohnungen und keiner neuen wohnung, er steckte uns in eine Wohnung wo wir zu dritt vielleicht 40qm zum leben hatten es hieß höchstens 2 Monate aus 2 Monaten wurden 4, im September kam er und sagte so ich muß jetz mal eine Balkontür bei euch in der Küche einbauen lassen, wir hatten nur unsere Küche als Aufenthalt, den dreck die Kälte kann man sich vorstellen, danach hatten wir keine Heizung mehr in der Küche und diese hat sich immer so auf 13-15 grad abgekühlt, wir haben von den Nebenkosten 50€ eibehalten weil wir ja keine Heizmöglichkeit hatten, jetzt in der neuen Wohnung tritt ein ängel nach dem anderen auf, verscheidenfarbige Fliesen im Bad, kein Balkon nur die Tür und wir haben ein kind, das Laminat ist wellig und so weiter, er kam gestern unangemeldet und fängt an mich anzuschreien und uns als nicht respektable Mieter abzustempeln, wir haben gefälligst die Miete am 3.des Monats in voller höhe zu zahlen und die 50€ sind Montag fällig sonst kommt die Kündigung, was sollen wir tun?Wir sind am Ende.Ich alles bissl verstehen hoffe ihr könnt das |
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#2
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AW: Ärger mit Vermieter
Hallo sindarella,
ich an deiner Stelle würde mich schriftlich an den Vermieter wenden. Ihr hattet Zusagen, die nicht eingehalten wurden. Hier solltest du Zeugen benennen, die das bestätigen. Sollte eine Wohnung nicht beheizbar sein, aknnst du die Miete bis zu 100% kürzen. Hier mal ein Nachweis zum Thema Heizpflicht. Heizpflicht Wenn Ihr noch weitere Hoffnung in ein fortbestehendes Mietverhältnis setzt, dann empfehle ich Euch eine ausführliche Mängelliste anzufertigen und unter Auflage einer Frist zur Beseitigung dem Vermieter übersenden. Kommt er dieser Frist nicht nach und die Mängel sind nicht milderer NAtur, eröffnet der Vermieter Euch damit die Wohnung selbst fristlos zu kündigen. Dem Schreiben solltet Ihr auch eine Erläuterung beinhalten, wie Ihr die Mietminderung rechtfertigt. Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung, Mietrecht Einfach
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