|
Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Zeitmietvertrag
Hallo zusammen,
bevor ich einen Anwalt zur Rechtsberatung aufsuche, möchte ich hier meine Frage stellen. Wir haben unseren Zeitmietvertrag (4 Jahre) vorzeitig gekündigt (3 Jahre vorher) ohne Gründe für ein Sonderkündigungsrecht. Der Vermieter hat uns schriftlich zugesichert, dass wir aus dem Mietvertrag herauskommen, wenn wir einen geeigneten Nachmieter liefern. Glück gehabt....allerdings möchte er von dem neuen Mieter dann gleich 50 € mehr Kaltmiete.(mündliche Äußerung) Ist er dazu berechtigt? Wenn wir nun keinen Nachmieter liefern, haben wir noch eine andere Chance aus dem Mietvertrag zu kommen? Schwierige Situation....aber vielleicht hat jemand einen Tipp Gruß Biene |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Zeitmietvertrag
Hallo Biene,
bei der Mietpreisgestaltung hat der Vermieter gewisse Freiheiten und solange der Gesamtmietpreis für die Kaltmiete nicht die ortsübliche Miete übersteigt oder durch gewisse Gegebenheiten gerechtfertigt ist, ist das auch in Ordnung. Andere Möglichkeiten sind schwer abzuwägen. Wenn die Wohnung komplett in Ordnung ist und keine Mängel aufweist - der Vermieter also all seinen Pflichten nachkommt ist es generell schwierig, vorzeitig aus einem Mietvertrag entlassen zu werden. Dennoch würde ich, wie von dir angekündigt, den Weg zum Fachanwalt machen. Vielleicht kennt dieser noch einen Kniff oder stellt innerhalb des Mietvertrags Ungereimtheiten fest. Ich wünsche viel Erfolg, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
AW: Zeitmietvertrag
Guten Morgen,
vielen Dank für deine Antwort. Werde also erst einmal herausfinden, wie hoch die ortsübliche Kaltmiete ist. Gruß Biene |
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Muss ich Zeitmietvertrag kündigen? | asenzorn | Kündigung | 3 | 02.06.2009 23:02 |