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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Ärger mit Vermieterin
hallo zusammen ,
also unsere lage ist so , mein mann und ich beziehen ALGII ,kürzlich im Oktober letzen jahres bekam mein man eine 100%ige Sanktion und dadurch wurde die miete nur anteilig bezahlt sprich mein mietanteil wurde überwiesen, leider is es jetz so das jetz die sanktion bei meinem Mann hinfällig ist und ich aber eine habe und daher wird die miete wieder nur anteilig überwiesen .das soll nicht das problem sein da wir schon um ein darlehn im amt angefragt haben um die aussenstehenden Mietzahlungen zu bezahlen . so nun ist es so das unsere vermieterin bei einem gespäch im November letzen jahres uns eine neue hausordnung gegeben hat die wir mit einverständniss unterschrieben haben das wir einem wöchentlichen Putzplan zustimmen , bis dato haben wir uns an dieses gehalten und schön brav die Hausordnung eingehalten haben . Wir sind auch selber schon auf wohnungssuche da wir seit geraumer zeit einfach gesagt haben wir müßen wo hin ziehen wo es die möglichkeit gibt besser und schneller an einen job zu gelangen , wir wohnen in einem Dorf wo die Verkehrsanbindung zur Stadt entweder mit Auto oder mit dem Bus erreichbar ist und bei uns fährt der Bus 4 mal am tag daher schlechte Verkehrsanbindung . so nun kam heute ein Freund von unserer Vermieterin und teilete uns mit wir sollen unsere Sachen packen und ausziehen seine sachen sind schon da ! Es liegt aber weder eine Kündigung noch eine Räumungsklage vor . wir vermuten auch das der streß in dieser art auch weiter gehen wird. wir trauen uns auf gut deutsch nicht mal mehr vor die tür mit dem gedanken im kopf wenn wir wieder kommen ist die wohnung leer und unsere tier sind ebenfalls weg und wir haben nicht mal eine Unterkunft bzw Wohnung in aussicht ! was können wir den machen oder waas darf sie machen ? darf sie in so einer art wie oben genannt jemand schicken der uns auf gut deutsch "droht " ?? wir wissen echt nicht weiter |
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#2
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AW: Ärger mit Vermieterin
Wieso Ärger? Wenn Sie keinen Grund zu einer Kündigung geliefert haben, dann können täglich ein Dutzend Freunde der Vermieterin auftauchen und solch dummes Gerede loslassen.
Kündigen kann ein Vermieter die Wohnung nur aus wichtigem Grund fristgerecht, fristlos nur, wenn ganz besondere Gründe vorliegen. Mehr dazu hier: http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=370 Also, öffnen Sie keinem der Freunde Ihrer Vermieterin die Türe, das müssen Sie nämlich nicht. Dann hört das auch von alleine wieder auf. |
#3
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AW: Ärger mit Vermieterin
Hallo,
auch in unserem Portal finden Sie ausführliche Erläuterungen, die einem Vermieter zur ordentlichen Kündigung oder auch fristlosen Kündigung gereichen. Mehr Informationen zur Kündigung durch den Vermieter finden Sie hier: Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter Die fristlose Kündigung durch den Vermieter Ohne eine Kündigung, die den Formerfordernissen entspricht, kann Euch auch niemand aus der Wohnung befördern. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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