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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Renovierungskostenabzug nach Wohnungsübergabe
Hallo!
Wir sind nach exakt 5 Jahren und 2 Wochen Mietzeit aus unserer Wohnung ausgezogen. Im Mietvertrag festgehalten war eine Klausel, welche nach entsprechenden Zeiten eine Renovierung der einzelnen Wohnungsteile "im Allgemeinen" vorsieht. Um diesem aus dem Weg zu gehen haben wir um eine Vorabnahme durchführen lassen. Während dieser Vorabnahme wurde kein Protokoll der Vermietung geführt, sondern eher ein Kaffeeplausch der Verwalterin geführt. Zwei Tage später erhielten wir eine Schreiben wonach wir lt Paragraph... im Mietvertrag verpflichtet sind die Wohnung zu renovieren. Wir haben dies unbeantwortet gelassen. Um größeren Ungereimtheiten aus dem Weg zu gehen haben wir während des Auszugs alle Wände geweisst und auch alle Dübellöcher etc. zu gemacht. Während der Wohnungsabnahme wurde im Übergabeprotokoll folgendes aufgenommen: "Wände etwas fleckig(weiss) gestrichen" Wir wurden informiert das EUR150,00 der Mietkaution vorab für eventuelle Nachzahlungen bei der Betriebskostenabrechnung einbehalten werden. mehr nicht. Danach wurde die Abnahmen durch Unterschriften beider Parteien bestätigt. Es wurde kein vermerk über eventuell durchzuführende Nacharbeiten angegeben. Jetzt (2 Wochen nach Übergabe) erhoelten wir ein schreiben wobei die Anweisung der Auflösung des Sparbuches debei gewesen ist. Wir wurden in Kentniss gesetzt das nebst der angesprochenen EUR150,00 einbehalt zusätzlich EUR200,00 für Renovierungskosten einbehalten werden. Ist dies rechtens? Uns wurde keine Möglichkeit der eigenen Nachbesserung gegebne, obwohl noch Zeit gewesen wäre bevor neue Mieter einziehen. Ebenfalls gibt es keinen Aufschlüsselung wie sich die Kosten zusammensetzen. Die Aussage ist "Die Ausführung der Malerarbeiten entspricht nicht mittlerer Art und Güte. Aus diesem Grund werden wir Ihnen EUR200,00 von der Mietkaution abziehen" Thats it. Was ist zu tun und auf welche Grundlagen kann ich mich stützen? Vielen Dank für reichlich produktive Antworten! |
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#2
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AW: Renovierungskostenabzug nach Wohnungsübergabe
Zitat:
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#3
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AW: Renovierungskostenabzug nach Wohnungsübergabe
Sprich: Widerruf erstellen. Mit Bezug darauf das ich selbst hätte nachbessern können. Dementsprechend kann keine pauschale Nachberechnung stattfinden.
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Stichworte |
auszug, mietkaution, renovierung, übergabeprotokoll |
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