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Schimmel vor Einzug festgestellt - Was kann ich tun?
hallo,
ich habe einen mietvertrag für ein haus, der am 1.2.2013 anfangen soll, im Januar hab ich die Schlüssel bekommen um gegebenfalls zu Tapezieren oder ähnliches, dies wollte ich dann machen, fing an Tapeten runter zu machen und zum Vorschein kam überall schwarzer Schimmel, in jedem Raum, waren die Wände sehr Feucht und als ich dies der Vermieterin mitteilte, sagte sie nur: "Davon habe ich leider nichts gewusst, aber Schimmel ist doch nichts schlimmes, sie können bedenkenlos einziehn." Dazu muss ich sagen, ich hab ein zwei jähriges Kind und laut Vermieterin, könnte ich meine Tochter aufjedenfall im Haus lassen, es sei übertrieben, da nicht weiter machen zu wollen, da man davon ja nicht krank werden könnte. Ich sehe es aber nicht ein, in ein solches Haus einzuziehen, ich finde so etwas ist für ein Kind nicht zumutbar und nachdem ich dann eine Fristlose Kündigung schrieb, drohte mir die Vermieterin, dass ich damit nicht durch kommen werde, ich müsste ihr aufjedenfall drei Monate miete zahlen und zwei Holzöfen die ich von der Frau die davor drin wohnte, abgekauft habe, möchte mir die Vermieterin auch nicht geben, sie sagt die müsste ich drin lassen, weil es eine Frechheit sei, dass ich nicht einziehe, aber die Öfen mitnehmen will. Nun hatte ich ein langes Gespräch mit der Frau, die davor drin wohnte und diese sagte mir, dass die Vermieterin aufjedenfall vom Zustand des Hauses wusste, aber nie irgendwas dagegen tun wollte, sie hatte ihr sogar gedroht, sie müsste noch einen Monat mehr Geld zahlen(obwohl sie schon lang ausgezogen war) wenn sie ihr steine in den Weg legt um neue Mieter zu bekommen. Seit ich in das Haus nicht mehr einziehen möchte, droht mir die Vermieterin des öftern damit, dass ich sehen werde was ich davon habe, so etwas zu machen und sie so eine "sinnlose und nicht berechtigte" Kündigung nicht einfach so hinnimmt. was kann ich da jetzt tun? bringt es etwas, dagegen an zu gehn oder eher nicht? liebe grüße und schon mal vielen dank |
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#2
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AW: Schimmel vor Einzug festgestellt - Was kann ich tun?
Sie sollten diesen Vorgang mit einem Anwalt oder einem Mieterverein besprechen.
Ich kann mir vorstellen, dass dieser Mietvertrag aufgehoben werden könnte. Ist aber auch vom Umfang des Mangels abhängig. Eine Mietminderung, bis zur Behebung dieses Wohnmangels, ist aber das Mindeste was Sie durchsetzen können. Die Öfen, wenn Sie diese gekauft haben, können Sie natürlich mitnehmen - ist ja Ihr Eigentum. |
#3
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AW: Schimmel vor Einzug festgestellt - Was kann ich tun?
In diesem Fall würde ich Ihnen raten sich an unsere Onlineberatung für Mietrecht zu wenden. Dort können Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die Lösung Ihres Sachverhaltes anfordern und dann entscheiden, ob Sie dieses annehmen möchten.
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Stichworte |
fristlose kündigung, kinder, kündigung, mietvertrag, schimmel, schlüssel |
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