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Vermieter droht am Telefon

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 11.11.2010, 09:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Vermieter droht am Telefon

Tag alle zusammen!

Ich hoffe ein findiger Jurist, weiß um einen guten Rat - ich wäre ihm überaus dankbar

Meine Situation ist wie folgt:
Am 1. November bin ich aus meiner ehemaligen WG ausgezogen und eine Nachmieterin ein.
Die Spannungslage zwischen Liegenschaft, Vermieter, Hausmeisterin und der WG insbs. meinerseits war schon längere Zeit katastrophal.

Nun kündigte ich (Frist: 1.12.2010) und wollte bereits Mitte Oktober ausziehen, was jedoch dadurch erschwert wurde, dass der Vermieter den Nachmieter selbst aussuchen wollte. Jetzt ging es wie gesagt zum 1. November (die Mieterin zog de facto ein) und ich sollte vorher das Zimmer streichen, was ich auch getan habe.
Der Liegenschaftsverwalter bemängelte nun das Ergebnis, woraufhin ich nochmal nachstreichen sollte.
Zwischenzeitlich und bereits vor meinem Streichen wurde mir mehrmals 'angeboten', man könne ja streichen lassen, was ich immer ablehnte mit der Begründung, dass ich dafür kein Geld ausgeben möchte.

Nun habe ich das einstweilige Nachstreichen einmal sausen lassen, beim zweiten mal ließ mich der Liegenschaftsverwalter auflaufen.

Man wird verstehen, dass ich jetzt Mitte November keine Lust mehr habe mich weiter daran aufzureiben und wollte nun nachgeben und das 'Streichen lassen'-Angebot annehmen.

Jetzt rief mich heute morgen der Liegenschaftsverwalter an und sagte mir, dass er sich da jetzt heraushält und ich solle das klären mit der Nachmieterin (und das alles in einem wirklich unverschämten Ton), er würde die Kaution so lange es geht einbehalten (das habe er mit dem Anwalt abgesprochen) und "das sage er mir ganz ehrlich", würde er mir noch einen halben Monat Miete berechnen, wenn das nicht bis Montag geklärt sei.

Nun gesellt sich ein dummer Umstand zu der ganzen Geschichte, die alles noch verkompliziert: Ein guter Freund, der mich vor einiger Zeit besucht hat, hat, als er abends unterwegs war meinen Zweitschlüssel verloren (Der Schlüssel gewährte Zugang zu Keller, Vordere Haustür, Haustür und sogar Zimmertür [Ich könnte mir in den Arsch beißen, dass ich ihm den Schlüssel geliehen hab!]).
Man berechnete mir gnädigerweise nur 50€ (Normalerweise sollten es 150€ sein..)

Ich bin jetzt ganz schön angefressen und will dem das so nicht durchgehen lassen. Kann ich da irgendwas machen?



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  #2  
Alt 11.11.2010, 11:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter droht am Telefon

Zitat:
Zitat von Simonster Beitrag anzeigen
Tag alle zusammen!

Ich hoffe ein findiger Jurist, weiß um einen guten Rat - ich wäre ihm überaus dankbar

Hallo, dies ist ein Forum, in dem Laien Ihre Erfahrungen und Hilfen anbieten. Juristen finden Sie in den Gelben Seiten oder hier: http://www.mietrecht-einfach.de/anwalt-mietrecht.html

Meine Situation ist wie folgt:
Am 1. November bin ich aus meiner ehemaligen WG ausgezogen und eine Nachmieterin ein.
Die Spannungslage zwischen Liegenschaft, Vermieter, Hausmeisterin und der WG insbs. meinerseits war schon längere Zeit katastrophal.

Nun kündigte ich (Frist: 1.12.2010) und wollte bereits Mitte Oktober ausziehen, was jedoch dadurch erschwert wurde, dass der Vermieter den Nachmieter selbst aussuchen wollte.

Das ist auch sein Recht, wenn die Nachmieterstellung im Mietvertrag nicht vereinbart ist.

Jetzt ging es wie gesagt zum 1. November (die Mieterin zog de facto ein) und ich sollte vorher das Zimmer streichen, was ich auch getan habe.
Der Liegenschaftsverwalter bemängelte nun das Ergebnis, woraufhin ich nochmal nachstreichen sollte.

Eine mindere Arbeit muss auch nicht akzeptiert werden!

Nun habe ich das einstweilige Nachstreichen einmal sausen lassen, beim zweiten mal ließ mich der Liegenschaftsverwalter auflaufen.

Aha!!

Man wird verstehen, dass ich jetzt Mitte November keine Lust mehr habe mich weiter daran aufzureiben und wollte nun nachgeben und das 'Streichen lassen'-Angebot annehmen.

Wer soll das verstehen, ich jedenfalls nicht. Entweder man liefert eine Arbeit ab, die der Gesetzgeber so definier: Die Renovierung ist in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" zu leisten, § 243 BGB. Der Vermieter ist somit nicht berechtigt, eine absolut perfekte Leistung zu fordern.

Oder man lässt es vom Handwerker machen


Nun gesellt sich ein dummer Umstand zu der ganzen Geschichte, die alles noch verkompliziert: Ein guter Freund, der mich vor einiger Zeit besucht hat, hat, als er abends unterwegs war meinen Zweitschlüssel verloren (Der Schlüssel gewährte Zugang zu Keller, Vordere Haustür, Haustür und sogar Zimmertür [Ich könnte mir in den Arsch beißen, dass ich ihm den Schlüssel geliehen hab!]).
Man berechnete mir gnädigerweise nur 50€ (Normalerweise sollten es 150€ sein..)

Wieso gnädigerweise? Seien Sie froh, dass man Ihnen nicht den Austausch der kompletten Schließanlage in Rechnung gestellt hat.

Ich bin jetzt ganz schön angefressen und will dem das so nicht durchgehen lassen. Kann ich da irgendwas machen?
Klar, zu einem Anwalt für Mietrecht oder Sie lesen sich durch dieses Lexikon durch: www.mietrechtslexikon.de
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  #3  
Alt 11.11.2010, 11:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Vermieter droht am Telefon

Er war da mit den Kanten zur Decke nicht einverstanden. Das Zimmer an sich sah meines Dafürhaltens okay aus (was ja erstmal nichts heißen muss). Ich habe die beste Farbe gekauft und alles gründlichst gestrichen.
Die Frage ist: Wer hat das letzte Wort?

Zu der Schlüsselsache:

Es ist ärgerlich, weil ich hier meinen Freund einerseits schützen will und werde(, aber andererseits gerne gerade mal darauf spucken würde und eben die ganze Schließanlage auswechseln lassen würde). Ich sehe natürlich mein Verschulden ein, da das Ausleihen dafür natürlich schon ausreicht
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  #4  
Alt 11.11.2010, 16:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter droht am Telefon

Zitat:
Zitat von Simonster Beitrag anzeigen
Er war da mit den Kanten zur Decke nicht einverstanden. Das Zimmer an sich sah meines Dafürhaltens okay aus (was ja erstmal nichts heißen muss). Ich habe die beste Farbe gekauft und alles gründlichst gestrichen.
Die Frage ist: Wer hat das letzte Wort?

Ein Gutachter, wer sonst? Und der Verlierer darf bezahlen.

Zu der Schlüsselsache:

Es ist ärgerlich, weil ich hier meinen Freund einerseits schützen will und werde(, aber andererseits gerne gerade mal darauf spucken würde und eben die ganze Schließanlage auswechseln lassen würde). Ich sehe natürlich mein Verschulden ein, da das Ausleihen dafür natürlich schon ausreicht
Selbst die beste Wandfarbe taugt nichts, wenn man nicht die ganze Wand damit streicht.
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