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Verweigerung der Kautionsrückzahlung

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 06.11.2013, 17:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2013
Beiträge: 1
Standard Verweigerung der Kautionsrückzahlung

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe leider Probleme mit meinem Nachmieter, der sich weigert mir meine Kaution zurückzuzahlen. Es handelt sich um eine zweier WG.
Noch vor seinem Einzug habe ich mich bei der Wohnungsbaugesellschaf nach einem Übergabeprotokoll erkundigt. Diese meinte jedoch, dass die Übergabe und Kaution Sache der WG ist - Das sollen wir unter uns ausmachen.

Nun hat der Nachmieter das Zimmer am 15. September 2013 übernommen und dem Mietverhältnis durch Zahlung der Miete bei meiner ehemaligen Mitbewohnerin zugestimmt. Dennoch warte ich seit nun fast zwei Monaten auf die Kaution. Er sagt, dass das Zimmer so nicht vermietbar ist (die Tapete ist teilweise in einem schlechten Zustand). Da er sich bei dem Hausmeister beschwert hat, soll es nun doch eine Übergabe geben - jedoch habe ich keine Einladung oder ähnliches von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten. Also werde ich wohl nicht hingehen.

Bin ich jetzt zwei Monate nach seinem Einzug noch verpflichtet das Zimmer zu tapezieren und darf er die Kaution einbehalten?

Ich weiß wirklich nicht, was ich tun soll...

Ich würde mich über eure Antworten freuen.

Vielen Dank!



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Stichworte
hausmeister, kaution, nachmieter, tapete, wohngemeinschaft, übergabe, übergabeprotokoll


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