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Terrassennutzung?

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 24.08.2011, 22:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 2
Standard Terrassennutzung?

Ein freundliches Hallo,

im Mietvertrag ist das Mietobjekt (die komplette Wohnung) in einem Grundriss gezeichnet und eingerahmt. Die angrenzende Terrasse ist nicht mit eingezeichnet. Im Übergabeprotokoll steht jedoch geschrieben, die Terrassennutzung ist im m² Preis für die Wohnung anteilig includiert. Eine Reinigung/Pflege übernimmt der Mieter, bzw. wird kostenpflichtig auf den Mieter umgelegt.

Gehört die Terrasse jetzt zum Mietobjekt oder nicht ?

Darf der Vermieter die Terrasse als Abstellort für Gartengeräte wie Leitern benutzen ?

Vielen Dank



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  #2  
Alt 25.08.2011, 08:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Terrassennutzung?

Genauer:

Ich wohne in einem Gewerbeobjekt, in dem sich in der 3. Etage zwei private genutzte Mietwohnungen befinden. Die Terrasse zieht sich einmal entlang meiner Wohnung und ist über mein Wohnzimmer, sowie über den Hausflur begehbar. Die Terrasse könnte man im Notfall zusätzlich über eine Feuerleiter verlassen.

Nun sieht es so aus, dass der Vermieter zum Einen regelmäßig/unregelmäßig die Terrasse betreten hat, wobei ich mich in meiner Privatsphäre verletzt fühle, weil man von der Terrasse einen Einblick in die gesamte Wohnung hat und ich zudem meist auch noch anwesend war und zum Anderen, weil er die Terrasse als Stellplatz für seine 2,50m lange Leiter nutzt, die meiner Meinung nach die Terrasse verunstaltet, man möchte ja auch mal Besuch empfangen.

Ich stelle mir die Frage. Dass der Passus "die Terrassennutzung ist im m² Preis anteilig includiert, eine Reinigung und Pflege übernimmt der Mieter" die Terrasse eben dann letztendlich mit als Mietobjekt einschließt, denn man zahlt also Miete dafür und ist auch für die "Reinigung/Pflege" zuständig.
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  #3  
Alt 25.08.2011, 17:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Terrassennutzung?

Als erstes sollten Sie nachmessen, ob für die Terrasse wirklich Miete verlangt wird. Je nach Nutzbarkeit kann die Terrasse bis zu 50% zur Mietfläche gerechnet werden. Ist das der Fall, dann hätten Leitern & Co. nichts auf Ihrer Terrasse zu suchen.

Bezahlen Sie aber für die Terrasse keine Miete, dann wird Ihnen nur eine Mitnutzung eingeräumt und die Leitern müssten Sie akzeptieren.
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