|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Vertragsstrafe bei Auszug
Hallo,
ich wohne seit kurzem in einer neuen Wohnung und habe mir erst nach dem Einzug meinen Mietvertrag etwas genauer angesehen. OK, hier habe ich einen Fehler gemacht, also bitte keine Stellungnahmen zu meinem Verhalten. Meine Frage ist jetzt aber: In dem Vertrag ist eine Vertragsstrafe bei einem Auszug innerhalb von 6 Monaten gereglet. Diese Strafe soll die Höhe von 3 Monatsmieten haben. Ist sowas in Ordnung? |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
Hallo,
vielleicht hast du diesen Artikel hier überlesen: Mietvertrag - Rechte von Mieter und Vermieter "Zu den Bestimmungen, die auch nicht durch einen Vertrag auszuhebeln sind, gehören: » das Recht auf Mietminderung » das Recht auf Mängelbeseitigung » die Verzinsung und Begrenzung der Kaution » der Kündigungsschutz » das Verbot, eine Vertragsstrafe zu verhängen, etwa bei Auszug innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss" Lieben Gruß
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
|
|