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Vertragsstrafe bei Auszug

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 24.12.2007, 01:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2007
Beiträge: 6
Standard Vertragsstrafe bei Auszug

Hallo,

ich wohne seit kurzem in einer neuen Wohnung und habe mir erst nach dem Einzug meinen Mietvertrag etwas genauer angesehen. OK, hier habe ich einen Fehler gemacht, also bitte keine Stellungnahmen zu meinem Verhalten.

Meine Frage ist jetzt aber: In dem Vertrag ist eine Vertragsstrafe bei einem Auszug innerhalb von 6 Monaten gereglet. Diese Strafe soll die Höhe von 3 Monatsmieten haben.

Ist sowas in Ordnung?



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  #2  
Alt 24.12.2007, 10:37
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo,

vielleicht hast du diesen Artikel hier überlesen:
Mietvertrag - Rechte von Mieter und Vermieter

"Zu den Bestimmungen, die auch nicht durch einen Vertrag auszuhebeln sind, gehören:
» das Recht auf Mietminderung
» das Recht auf Mängelbeseitigung
» die Verzinsung und Begrenzung der Kaution
» der Kündigungsschutz
» das Verbot, eine Vertragsstrafe zu verhängen, etwa bei Auszug innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss"


Lieben Gruß
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