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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Mieterhöhung auf ortsübliche Miete
Neuer Vermieter (Zwangsversteigerung) will die Miete mit einer 3 Monatsfrist erhöhen.
Wir bezahlen aktuell 3€ je m² kalt. Die Vergleichsmiete beträgt 4,75€ kalt. Auf diesen Betrag will er die Miete erhöhen. Unsere Wohnung ist so günstig, weil sie beim Einzug stark renovierungsbedürftig war. Sie war auf keinen Fall mehr als 3€ wert. Die Wohnung habe ich selber renoviert! Darf er die Miete trotzdem erhöhen? |
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#2
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AW: Mieterhöhung auf ortsübliche Miete
Hallo keslor,
zum Thema Mieterhöhung haben wir einen interessanten Artikel auf unserer Mietrecht Seite: Die Mieterhöhung im Mietrecht: Mieterhöhung Demnach ist eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete zulässig. Hierbei ist jedoch die Kappungsgrenze von 20% innerhalb von 3 Jahren zu beachten. In deinem Falle wäre dies eine Anpassung auf höchstens 3,60 EUR - statt 4,75 Ob du auf Grund der Eigenrenovierung einen Anspruch hast, diese Mieterhöhung abzulehnen ist sicher von mehreren Faktoren abhängig: Wurde eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen, dass er die Kosten übernimmt? Wurden die Kosten mit der Miete verrechnet? Gibt es Regelungen zu einem Festmietpreis, da die Renovierung selber ausgeführt und bezahlt wurde? Ich denke es wird schwierig hier eine Beweislage zu finden, die es rechtfertigen könnte, dass die Miete nicht erhöht werden kann, jedoch ist dir sicher schon einmal geholfen, dass sie keinesfalls auf den vollen Betrag von 4,75 EUR / qm angehoben werden kann. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, Mietrecht Einfach
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