Zitat:
Zitat von Orion
ein durchsetzbarer rechtsanspruch auf eine wohnung in der selben wohnanlage besteht leider nicht.
einen "moralischen anspruch" kann man dem vermieter gegenüber aber sicherlich geltend machen.
man kann den vermieter ermuntern, im sinne einer kulanz/"wiedergutmachung" für den ärger einem hier jetzt keine weiteren steine in den weg zu legen.
wenn dort nun aber gerade keine passende wohnung frei ist, kann der vermieter da auch keine herzaubern.
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Hallo Orion:
Grossen Dank für die kompetenten und guten Ratschläge ! : - )
Viele Grüsse
Rafael.