Mietvertrag stimmt nicht mit Übergabeprotokoll überein
Liebe Forum-Nutzer,
mein Vormieter ist vorfristig (also vor Beendigung seiner Kündigungsfrist) aus seiner Wohnung ausgezogen und hat mit dabei laut Übergabeprotokoll 3 Schlüssel übergeben. Nach Auslaufen des Untermietverhältnis zwischen meinem Vormieter und mir habe ich den Mietvertrag mit dem Eigentümer geschlossen. Dabei stand im Mietvertrag fälschlicherweise 4 Schlüssel, die ich vor Unterschrift des Mietvertragses in beiden Verträgen mit Stift in 3 Schlüssel geändert und unterschrieben habe.
Nach der Beendigung des formellen Mietverhältnisses zwischen meinem Vormieter und dem Eigentümer gab es auch noch mal eine Übergabeprotokoll, bei dem ich dann allerdings geschlafen habe und 4 Schlüssel, anstelle von 3 quittiert habe.
Nach Auszug möchte nun der Vermieter bzw. die Hausverwaltung nun das Schloss austauschen, weil ich nur Schlüssel 3 zurückgegeben habe?
Hat der von mir angepasste Mietvertrag (3 Schlüssel) und das erste Übergabeprotokoll (3 Schlüssel) mit meinem Vormieter weniger Beweiskraft als das zweite Übergabeprotokoll (4 Schlüssel; bei dem ich nicht aufmerksam gewesen bin?)
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich dankbar!
Viele Grüße
Tobias Müller
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