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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Beim Auszug aus meiner Wohnung am 30.9.08 habe ich zusammen mit dem Vermieter ein handschriftliches Übergabeprotokoll erstellt, das beide unterschrieben haben (er hat das Original, ich die Kopie). Nach circa 4 Monaten stellt mir mein Vermieter Schönheitsreparaturen in Rechnung, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt wurden (und die ich auch nicht zu verantworten habe). Er will mir erst dann meine Kaution zurückzahlen, wenn ich ihm diese Kosten erstattet habe.
1. Kann er das machen? 2. Wenn nicht, welchen Paragraph kann ich zitieren? 3. Wann spätestens muss er mir meine Kaution zurückzahlen (anteilmäßig oder komplett)? Vielen Dank! |
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#2
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Hallo webman,
die erste Frage lautet, ob dieses Übergabeprotokoll in Ordnung war oder ob hier Mängel aufgezeichnet wurden. Wenn die Wohnung abgenommen wurde, so darf der Vermieter auch keine nachträglichen Reparaturen mehr verlangen. Das ist ja auch der Sinn eines Übergabeprotokolls. Die Absicherung, dass die Wohnung ohne Mängel (oder bei Mängeln mit Aufzeichnung derer) übergeben wurde. Somit ist auch die Kaution dementsprechend zur Auszahlung fällig. Wenn im Übergabeprotokoll natürlich Mängel festgehalten wurden, so kann die Kaution zurückbehalten werden, bis diese beseitigt sind. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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#3
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Wenn im Übergabeprotokoll keine Mängel festgestellt sind, dann gibt es auch keine.
Nachträgliche Forderungen können nicht mehr geltend gemacht werden. |
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