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Hund erlaubt Katze nicht?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.02.2012, 10:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.02.2012
Beiträge: 3
Standard Hund erlaubt Katze nicht?

Guten Tag

Ich gestehe sofort, ich bin was das Mietrecht angeht nicht wirklich firm, deswegen Frage ich auch. Und bitte, mir dies nicht übel zu nehmen.

Bislang bin ich davon ausgegegangen, dass wenn ein Hund (welcher ja nicht zu den Kleinen Haustieren zählt) erlaubt ist, ist die allgemeine Haustierhaltung erlaubt!

Zu unserem Fall:
Vor unserem Einzug vor 1,5 Jahren wußten unsere Vermieter von unserem Hund und es war kein Problem, dass er da ist und mit einzieht. Ich war was das angeht der Meinung, dass dann auch "andere" Haustiere wie eben Katzen erlaubt seien und habe mir keine weiteren Gedanken gemacht, als ich eine ältere Katze aus einem Notfall herraus hier aufgenommen habe.
Vor ca. 8 Monaten rief unsere Vermieterin bereits an, ob es stimme, dass wir eine Katze haben, das bejahten wir und sie äußerte ihre Meinung, dass sie es nicht gut finde und das eigentlich nicht wolle. Aber mehr kam dazu nicht, also keine klare Ansage "sie muss weg" demnach war das Thema dann für mich auch ehrlich gestanden erledigt.
Nun ist es so, dass unsere Vermieterin von einer anderen Anwohnerin wohl angerufen wurde, und diese Berichtet hat, dass eine Katze bei uns gesehen wurde im Fenster. Erneut ging das Telefon und wir wurden böse beschimpft und haben nun 1 Woche Zeit die Katze anderweitig unter zubringen sonst bekommen wir die Kündigung.

Leider habe ich nicht täglich in unseren Mietvertrag geschaut und war eben der annahme, Hund/Katze gleich Haustier......in diesem Steht aber, dass die Haustierhaltung verboten ist und nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt ist. Allerdings ist nichtmal der Hund vom Vermieter dort schriftlich aufgeführt worden (so besteht bei mir die Angst, dass auch wegen dem Hund was kommen kann, obwohl das sogar in der zeitung stand, dass er mit einzieht natürlich im wissen der Vermieter)

Ich mache das nur sehr ungern, da ich und meine Kinder das Tier lieben, aber ich bemühe mich ein Zuhause für sie zu finden, was nicht leicht werden wird, da das Tier schon älter ist.

Allerding habe ich nun auch folgende passagen gefunden, die mich Zweifeln lassen ob das Rechtens ist:
(Zitat und Quelle: Willkommen auf den Seiten des Tierrechtsbund Aktiv e.V.)
"In unserem Mietvertrag ist das Halten von Katzen verboten. Wir haben einen Garten und wohnen an einer nicht allzu stark befahrenen Straße. Darf ich nicht trotzdem eine kastrierte Katze halten?
Kleintiere und Aquarien können Vermieter nicht verbieten. Dazu gibt es Grundsatzurteile in unserer Rechtsprechung. Ausnahmen werden jedoch bei Hunden und Katzen gemacht. Hat ein Mieter ein solches Verbot im Mietvertrag durch seine Unterschrift akzeptiert, kann ihm der Vermieter kündigen, falls er trotzdem eine Katze hält. So entschieden jedenfalls bislang, die Gerichte. Doch der Trend geht inzwischen eindeutig pro Tierhaltung! Immer mehr Richter sehen das Halten von Hunden und Katzen als "normalen Mietgebrauch" einer Wohnung, das man nicht verbieten kann. So wurde beispielsweise das Halten einer begrenzten Zahl (1 bis 2) reiner Wohnungskatzen als genehmigungsfrei angesehen. Da Freilaufkatzen eher jemanden stören oder etwas verschmutzen könnten, wurden sie davon ausgenommen. In einem neueren Urteil hat nun das Amtsgericht Friedberg/ Hessen (Az.: C 66/93) ein sehr tierfreundliches Urteil entgegen bisheriger Rechtsprechung gefällt. So gestand es einem Mieter das Halten von Hund oder Katze auch gegen den Willen des Vermieters zu. Eine Kündigung der Wohnung wäre nicht gerechtfertigt, allenfalls eine Unterlassungsklage. Diese aber muß begründet werden mit einer Störung durch das Tier (Geruch, Lärm, etc.). Da jedoch bislang noch kein Grundsatzurteil darüber durch ein höheres Gericht ergangen ist, bleibt es derzeit Glückssache, an einen derart tierfreundlichen Richter zu geraten, der die Tierliebe über das formale Vertragsrecht stellt. Und noch eine abschließende Bemerkung: Der Vermieter kann die Erlaubnis der Tierhaltung auch von Bedingungen abhängig machen, z. B. nur Wohnungshaltung, nur kastrierte Tiere, nicht mehr als zwei etc.. "

Und (selbe Quelle)
"Katzenhaltung in Mietwohnung erlaubt
In einer Mietwohnung ist die Katzenhaltung, trotz gegenteiliger Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, erlaubt. So entschieden unabhängig voneinander das Amtsgericht Oberhausen und das Amtsgericht in Dortmund. Laut Richterspruch gehört die Haltung einer Katze zur gängigen Ausprägung privater Lebensführung. Für eine verweigerte Zustimmung müssen vom Vermieter konkrete sachliche Gründe hervorgebracht werden
(Az.: 32 C 13/94)."

Sowie (Zitat. Quelle: Tierrecht - Anwalt - Rechtsanwalt)
"Eigentümer einer Wohnungsgemeinschaft können nicht einheitlich beschließen, dass das Halten von Haustieren generell verboten ist. Ein Eigentümer darf nicht schlechter als ein Mieter gestellt sein. So ist das Halten von ungefährlichen Kleintieren nicht untersagbar. Nicht erlaubt ist es, das Halten von Hunden und Katzen in einer Eigentumswohnung generell zu verbieten. Das Landesgericht Berlin (Az.: 24 W 267/91) sieht darin eine unzulässige Beschränkung der Persönlichkeitsrechte. Ganz kann die Katzenhaltung nicht verboten werden. Selbst dann nicht, wenn dieser Beschluss, einmal gefällt, nachfolgende Halter von Katzen konfrontiert. Diese können den Paragrafen anfechten."

Die äußerung unserer Vermieterin jetzt war, dass sie Angst habe, die Katze könne die Holzfassade (ca. 1qm) kaputt machen oder an die Holz Türrahmen gehen. Dies tut sie aber nicht und ich würde sie auch gern einladen um sich von dem zu Überzeugen! Dies ist ihr aufgrund einer Entfernung von rund 300qm aber nicht Möglich. Ich wäre auch bereit den Hausverwalter sich davon überzeugen zu lassen.

Zum kurzen Einblick: Wir wohnen in einer reinen Eigentumshausgemeinschaft und sind hier als einzige junge Mieter mit 2 Kindern. Von Anfang an, hatten wir das Gefühl hier nicht erwünscht zu sein, weil wir wegen Dingen wie "Tesafilm am Geschenkpapier welches in der Papiertonne war" hingewiesen wurden. Dies kam immer wieder vor und meistens wurden die Vermieter darüber informiet und wir dann von diesen. Natürlich können diese aufgrund einer Entfernung von 300km die Sachlage nie einschätzen und nahmen erstmal das schlimmste an und wir müssen es dann erklären. Was uns immer sehr unangenehm ist, da wir es besser fänden, wenn man uns direkt anspricht. Es war auch vorgekommen, dass wir angerufen wurden, weil eine anwohnerin wiedermal die Vermieterin anrief, dass der Garten mit Laub versehen sei und wir nichts machen würden. Natürlich fallen im Herbst Blätter, mal mehr mal weniger und da wir beide Berufstätig sind, können wir diese nicht jeden Tag entfernen, sobald dies aber der Fall war (meist am Wochende) haben wir das natürlich gemacht.

Was ich ehrlich gesagt nicht Verstehe, wieso eine andere Anwohnerin, sich dafür interessiert was hier bei uns los ist und sofort die Vermieterin anruft. Die Katze ist eine reine Hauskatze und belästigt weder die Nachbarn noch geht sie durch deren Gärten! Ich fühle mich was das angeht etwas in meiner Privatsphäre angegriffen!

Zurück zum eigentlichen Problem, müssen wir die Katze wirklich abgeben?
Oder besteht eine Möglichkeit sie zu halten?
Ich habe wirklich Angst, dass die Katze einen Umzug nicht überlebt und auch dass meine Kinder darunter leiden werden......

Ich bedanke mich für eine Antwort und bitte nochmals zu berücksichtigen, mich für meine Unwissenheit nicht zu verurteilen!

Danke



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Stichworte
haustier, haustierhaltung, kündigung, mietvertrag, recht


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