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Regenmacher 08.03.2014 12:40

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
Zitat:

2 wäre richtig.
Nö! Im Erdgeschoß eine Dame, im OG der Vermieter und im Dachgeschoß der Fragesteller. Macht 3 Wohnungen.

anitari 08.03.2014 15:11

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
Zitat:

Nö! Im Erdgeschoß eine Dame, im OG der Vermieter und im Dachgeschoß der Fragesteller. Macht 3 Wohnungen.
Dann geht eine Kündigung ohne Grund gemäß BGB § 573a nicht.
Siehe BGB: § 573a BGB - Erleichterte Kündigung des Vermieters

JochenC 29.10.2018 15:34

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
wenn sie das Recht dazu hätte! aber denkt sie nicht so?


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