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Abwasserrückstau mit Sachschaden in Mietshaus
Hallo,
Wir sind Mieter und in unserem Mietshaus stand heute Mittag der komplette Suterrain-Bereich unter Abwasser. D.h. Badezimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gang, Arbeitszimmer und Abstellraum wurden überschwemmt. Ursache waren wohl die starken Regenfälle, welche dazu führten, daß aus der Toilette, dem Bide, dem Ablauf der Badewanne sowie der Dusche Abwasser sprudelte. Meine Frau war gegen 10.00 Uhr Duschen, da war noch alles in Ordnung, gegen 12:30 Uhr entdeckte ich den Schaden. Unsere ganzen Möbel: Betten, Regale, Schränke usw. sind mit braunem Abwasser getränkt. Badezimmer ist nicht mehr weiter nutzbar. Was kann hier getan werden, bzw. wer haftet für welche Schäden in welchem Umfang. Laut Aussage des Vermieters gab es einen Rückstau des Abwassers vom Klärwerk ausgehend. Vielen Dank |
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#2
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AW: Abwasserrückstau mit Sachschaden in Mietshaus
Scheinbar wurde aufgrund der starken Regenfälle beim Klärwerk die Abwasseraufnahme gedrosselt. Hier in der Ortschaft gab es mehrere vergleichbare Vorfälle.
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#3
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AW: Abwasserrückstau mit Sachschaden in Mietshaus
Und was ist mit den Rückstauklappen/Ventilen, die ein Haus haben sollte?
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#4
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AW: Abwasserrückstau mit Sachschaden in Mietshaus
rückstauklappen sind scheinbar nicht vorhanden.
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#5
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AW: Abwasserrückstau mit Sachschaden in Mietshaus
den eigenen schaden übernimmt normalerweise die eigen hausratversicherung.
diese prüft dann, ob der eigentümer/vermieter, in regress genommen werden kann und führt dann auch den rechtstreit mit demjenigen! zumindest würde das meine tun laut meinem versicherungsvertrag. danach mit den erkannten begründungen der versicherung, kann man selbst auch oft nochmal schadensersatzansprüche gegen den vermieter/eigentümer geltend machen. also erstmal ab ins hotel und allen fäkal verschmutzen gegeständen aus dem weg gehn und entsorgen. da wird man sehr schnell krank.... |
#6
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AW: Abwasserrückstau mit Sachschaden in Mietshaus
dankeschön, mal schauen was wird
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#7
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AW: Abwasserrückstau mit Sachschaden in Mietshaus
Wenn es sich um Schaden durch Rückstau handelt, wird die Hausratversicherung möglicherweise nicht leisten. Die Bedingungen genau lesen.
Rückstau ist nicht zu verwechseln mit direktem Hochwasser. Rückstau wird regelmäßig auch nur dann versichert, wenn das Gebäude mit Rückstauklappen versehen ist. |
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Stichworte |
abstellraum, abwasser, arbeitszimmer, badewanne, badezimmer, hausratversicherung, kinderzimmer, regen, schlafzimmer |
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