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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Bei Einzug in eine Mietwohnung Lärm
Da ich mich absichern möchte habe ich folgende fragen,
wo ich bis jetzt keine eindeutige Antwort zu gefunden habe im WWW. 1. Wenn mann neu in eine Mietwohnung im 8 Parteien Haus einzieht, was muss da beachtet werden im 2/4 Wochen bei Wohnungseinrichtung und entstehenden Lärm ? 2. bezieht sich auf 1. Bei Verlegung von Laminat, mit Tritschalldämmung mit üblichen Werkzeug Gummi Hammer etc. von wann bis wann Uhrzeitlich? 3. Bohr-, Stichsäge von wann bis wann erlaubt ? Bei Einbau Küche / Hängeschränke in Zimmern, Laminat Da ich jeglichen ärger mit Mietparteien aus dem weg gehen möchte, aber auch Zeitlich durch dringenden Wohnungseizug (Kind) Zeitlich begrenzt bin. Kann ich da von 08.00/10.00 Uhr bis 20.00/21.00 durchgenden Arbeiten oder nicht ? Für eine rasche aufklärung meiner seits, danke ich im Voraus allen. MFG MTechlerin |
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#2
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AW: Bei Einzug in eine Mietwohnung Lärm
Schauen Sie in Ihren Mietvertrag und wenn dort keine Hausordnung angeheftet ist, fragen Sie danach. Dort finden Sie die verbindlichen Ruhezeiten, ein Forum kann Ihnen nämlich in Bezug auf Lärm beim Einzug keine Absolution erteilen.
Noch wichtiger wäre es aber, sich bei den Mitmietern im Haus vorzustellen und um Nachsicht zu bitten, wenn es mal lauter werden sollte. Ein klärendes Gespräch unter Nachbarn ist allemal sinnvoller als der Verweis auf eine Hausordnung (alte Mieterweisheit). |
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Stichworte |
hausordnung, lärm |
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