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Duldung von Wegerecht

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 04.06.2011, 10:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.06.2011
Beiträge: 1
Standard Duldung von Wegerecht

Hallo an alle!

Ich habe ein kleines Haus mit Garten gemietet auf dem ein Schuppen steht, der von 2 Seiten genutzt werden kann.

Meine Vermieterin vermietet das Haus als Verwalterin (es steht eine Erbgemeinschaft hinten an und das Haus gehört der Tante meiner Vermieterin, welche im Altersheim ist).

Selber hat meine Vermieterin noch ein anderes Haus.


Nun wird ein Nachbarhaus (auch der Tante gehörend) saniert und renoviert.

Nun soll der Schuppen auf meinem Grundstück als Lager für die Baustoffe dieses Hauses und dem Haus meiner Vermieterin/Verwalterin genutzt werden.

Dies hat zur Folge, dass ich den Garten so frei zu machen habe, dass die Bauarbeiter ungehindert und jederzeit durch den kompletten Garten zu dem Schuppen können.


Solch eine Nutzung ist aber nicht im Mietvertrag erwähnt und ein Wegerecht auch nicht.


Wie kann ich das unterbinden?



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  #2  
Alt 04.06.2011, 10:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Duldung von Wegerecht

Zitat:
Zitat von einer-wie-alle Beitrag anzeigen


Solch eine Nutzung ist aber nicht im Mietvertrag erwähnt und ein Wegerecht auch nicht.


Wie kann ich das unterbinden?
Einfach Nein sagen und sich Rückendeckung bei einem Anwalt holen. Das geht auch online. Z.B. hier: http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html
Mit Zitat antworten
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