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Fahrrad im Treppenhaus

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.07.2013, 22:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2013
Beiträge: 2
Standard Fahrrad im Treppenhaus

ich stelle schon seit zehn Jahren mein Fahrrad und das meiner 9järigen Tochter im Treppenhaus ab, da wir keinen Keller, Fahrradkeller oder sonst eine Möglichkeit haben. Seit einigen Monaten haben wir einen neuen Vermieter und der sagt ich soll die Farräder in die Wohnung stellen was kein Problem wäre, wenn ich nicht im 4monat schwanger und ganz oben im dachgeschoss wohnen wurde. darf er das einfach so.



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  #2  
Alt 02.07.2013, 04:02
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Fahrrad im Treppenhaus

Ein neuer Vermieter steigt in bestehende Verträge und Absprachen mit allen Rechten und Pflichten ein. Dazu § 566 BGB > § 566 BGB Kauf bricht nicht Miete
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  #3  
Alt 02.07.2013, 08:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Fahrrad im Treppenhaus

Danke Sange für deine Antwort. Das weiß ich aber mein Vermieter sagt so lange ich nichts schriftlich habe steht mir gar nichts zu. Das ist ja nicht das einzige er kam auch gleich mit einer Mieterhöhung und und und da habe ich aber schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Mein neuer Vermieter möchte einfach alles Moderniesieren Umbauen und am besten teuer weiter vermieten. Das Problem ist meine alte Vermieterin ist verstorben. Die erben haben alles billig verkauft weil die kein bock drauf haben.
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Stichworte
fahrrad, keller, mieterhöhung, treppenhaus


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