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Garten tabu - Wieviel Kinderlärm auf Balkon erlaubt?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

 
 
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  #1  
Alt 16.07.2010, 21:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2010
Beiträge: 3
Frage Garten tabu - Wieviel Kinderlärm auf Balkon erlaubt?

Seit knapp 1 Jahr bewohne ich mit meinem Sohn (6 J.)eine EG Whg mit großem Balkon in einem Mehrfam.-Haus, vor dem BLK ist ein kleiner Grünstreifen. Die Benutzung dieses "Rasens" ist nicht im Mietvertrag vereinbart (aber auch nicht verboten!), jedoch fragte ich bei Besichtigung deutlich nach der Rasennutzung und von Seiten der Eigentümer und der Hausverwaltung hieß es, dass da die Kinder der Vormieter spielten und mein Sohn es auch dürfe.

Das ging auch einige Zeit gut, bis ich unerwartet von der Hausverwaltung angerufen wurde, da es Beschwerden gab, weil das Fußballspielen a) zu laut sei und b) der Ball gegen frisch geweißte Wände fliegt. O.k., damit konnte ich umgehen und es wurde geklärt: Spielen im Garten ja, Fußball nein.

Das war vor 3 Wochen und mein Sohn ist unregelmäßig im Garten, Sonntag ist IMMER Ruhetag und nach 22 Uhr sowie von 12-15 Uhr ließ ich ihn und die Nachbarstochter nie in den Garten. Oft spielt er vll an 3 Nachmittagen mal da draußen.

Heute nun beschwerte sich eine Mieterin direkt bei meinem Sohn und Freundin, der Garten sei tabu, sie sollen drin spielen. Und ich bin ratlos. Ich denke, da ich keine Gartennutzung im Mietvertrag stehen habe, werde ich keine Chance haben, mich auf die mündliche Zusage zu berufen?

Wir haben einen großen, langen Balkon..........und ich würde nun gerne wissen, was auf diesem Balkon erlaubt ist! Darf mein Sohn da drauf spielen? Mit anderen Kindern? Auch Fußball? Natürlich ebenso nur im Rahmen der normalen Ruhezeiten mittags und abends, aber dürfte ich im Sommer einen Teil des Balkons in diesem Rahmen zum Kinderspielplatz umfunktionieren? Es ist Sommer und warm, der Freiraum draußen war Option für mich, hier zu mieten.......Hilfe!!!!

Es dankt im voraus eine irritierte und angesäuerte
NurIch



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