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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Gartennutzung
Hallo,
seit 4 Jahren nutze ich eine Terasse, die 3-teilig ist. Ein Teil umzäunter Windfang mit offenem Eingang, eine Betonfläche und eine Rasenfläche. Ausgang ist ein Gartentürchen. Wenns hochkommt so 30m*m insgesamt. Beim Besichtigen der Wohnung wurde mit das alles als mitgemietet gezeigt (mit Zeuge). Jetzt kommt mein Vermieter ohne zu fragen auf die Terasse und fängt an zu bauen, lässt Leute da arbeiten, Steinpaletten aufstellen usw. Da Sonnabend ist und kurz vor dem wichtigen WM-Spiel, erreiche ich natürlcih keinen. Mein Vermieter meint nur, dass er das dürfe und mir sowieso nur der kleine Windfang zusteht, das wäre die Terasse. Dabei habe ich 4 Jahre lang den Rasen gemäht, weil ich dachte, das wär meiner. Wenn ich das richtig sehe, will er den Eingang zu Betonffläche und Rasen zumauern und mir eine Mauer direk vor die Terassentür setzen. Kann mir jemand helfen? LG denkerstirn |
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#2
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AW: Gartennutzung
Zeigen, denken und annehmen bringt Sie nicht weiter. Entscheidend ist einzig und allien, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Aber Arbeiten an der Wohnung/Terrasse, etc. müssen rechtzeitig angekündigt werden. Von daher sowieso Stopp mit jeder Arbeit. Sie glauben nicht, wie viele VM von einer plötzlichen Amnesie befallen sind, wenn man solche Dinge nicht im Mietvertrag vereinbart hat. |
#3
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AW: Gartennutzung
Danke für die Antwort!!
WIIIEEE kann ich die Arbeit stoppen. Hier läuft gerade D gegen Arg. und draußen Steine schneiden. An wen soll ich mich denn jetzt wenden????? LG denkerstirn |
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