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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Wohnungsbesichtigung, Personalien der Interessenten
Hallo,
ich habe meine Wohnung gekündigt, weil mein Vermieter mir dauernd nachspioniert hat (Blick durch die Fenster mit Leiter, Sitz mit gesamter Familie vor der Glastür zu meiner Wohnküche..) und mich beschuldigt, sein Eigentum zu mißbrauchen, nur, weil ich ihm irgendwann den häufigeren, von ihm als selbstverständlich betrachteten Zutritt verweigert hatte. Ich kann mich gegen dies Übergriffigkeit auch zur Wehr setzten, aber ich kann auch ausziehen! Jetzt begehrt er natürlich Zutritt mit einem neuen potentiellen Mieter... Da ich dem nicht so platt sagen darf, was er für einen indiskreten Vermieter er hier hat... es gibt ja keine nachweisbare Übergriffigkeit.... man muss es halt aushalten können, etwas entgegensetzen oder aber man will einfach nicht eine Eskalation, die Nerven kostet...alles schon durchgespielt.. einfach nur weg... so Nun möchte ich dahingehend Kontakt zum neuen potentiellen Mieter aufnehmen, indem ich als Inhaber des Hausrechts für mich bestimmen kann, wer meine Wohnung betritt ... Da der Vermieter dieses REcht im Falle einer Führung für Nachmieter hat.. ---> habe ich als Inhaber des Hausrechts einen REchtsanspruch auf die Personalien der Personen, die meine Wohnung betreten??? Einfach, um a)ein zeichen zu setzen dem VErmieter gegenüber, und b) man weiß ja nicht, wenn irgend etwas fehlen sollte, (ich kann ja bei mehreren Personen nicht alles kontrollieren) und wenn es nachher gar kein potentieller Mieter war, sonder ein Freund des Mieters, der die Bestpitzelung noch weitertreiben wollte.. usw... ich meine, die Kontrolle ausüben zu können..und jemanden, den ich nicht kenne, darf ich bitten, sich auszuweisen... Kann mir jemand meine Rechte gegenüber mir Fremden Personen die meine Wohnung sehen wollen zweifelsfrei benennen??? Danke im Voraus und Grüße Indigo |
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AW: Wohnungsbesichtigung, Personalien der Interessenten
Ein Recht darauf, dass sich Wohnungsinteressenten bei Ihnen ausweisen müssen, haben Sie natürlich nicht. Ihre Wohnung ist ja kein Hochsicherheitstrakt. Das schließt natürlich auch aus, dass Sie beim Verlassen der Wohnung bei diesen Personen eine Taschenkontrolle vornehmen.
Alles weitere zum Thema Besichtigung der Wohnung finden Sie im folgenden Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...sichtigung.htm Aber bedenken Sie, dass der Vermieter in diesem Fall einige Rechte hat, die Ihnen nicht gefallen werden. Machen Sie Schwierigkeiten, dann hat er sogar die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen, wenn die Wohnung unvermietet bleibt. |
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