|
Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#11
|
|||
|
|||
hallo,
was ist ,wenn ich die wohnung kündige(was wir vorhaben).dann habe ich dem vermieter eine "neue" heizung bezahlt,von der ich nichts habe.und so wie ich das sehe bezahle ich die rechnung ja komplett.das heisst das die eingebauten neuteile von mir bezahlt werden und somit auch mir gehören.eine reparatur liegt meines erachtens nur dann vor(beispiel) wenn ich mit einem nagel ein loch in ein wasserrohr z.b. für den heizkörper schlage.das defekte teilstück wird ersetzt und somit wurde es repariert.das ausdehnungsgefäss wurde aber komplett getauscht,es wurde ja nicht repariert!!es ist also ein teiletausch und keine reparatur. gruss catty |
#12
|
||||
|
||||
Also ich denke, dass dieser sogenannte Teiletausch auch sicher notwendig war. Denn würde die Therme kaputt gehen, da ein Teiletausch untersagt wurde, so müsste der Mieter ebenso die Reparatur, oder ggf. eine neue Therme zahlen, die sicher weitaus teurer ist.
Um keinen falschen Eindruck zu erwecken. Es handelt sich hier meiner Meinung nach um eine Instandhaltungsarbeit. Würde diese nicht vorgenommen, so ist die Therme nicht nutzbar. Und ob nun ein Auszug geplant ist, oder auch nicht, so ist es doch im Sinne des Mieters selbst bis zum Auszug warmes Wasser zu haben. Aber da ich mir nicht 100%ig sicher bin und meine Meinung nun schon mehrfach dargelegt habe verweise ich nochmalig an eine professionelle Beratung. Ich will ja auch nichts falsches "raten". Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
|
|