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Austausch von undichten Holzfenstern - Musterbriefe??

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.02.2009, 15:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Austausch von undichten Holzfenstern - Musterbriefe??

Hallo liebe Community,

Ich hätte eine kurze Frage hinsichtlich der Holzfenster in meiner Mietwohnung:

Zu meinem Einzug in die Wohnung vor ca. 3-4 Jahren wurde die Wohnung modernisiert und die Kosten gerechter Weise auf die Miete umgelegt. Einige Holzfenster wurden allerdings, aufgrund dessen dass sie noch in einem akzeptablen Zustand waren, drin gelassen. Die Fenster im Bad und im Wohzimmer wurden gegen Kunststofffenster ausgestauscht. Mitterlweile sind die besagten Holzfenster aber nicht mehr in einem guten Zustand. Es dringt kalte Luft ein und zum Winter hin dringt auch Wasser am Fenster zwischen den Fugen ein, es bildet sich auch Kondenzwasser an der Scheibe (aussen). Außerdem indekte ich kürzlich unter den Behängen über den Holzfenstern größere Wasserflecken, zum Glück noch keinen Schimmel. Kurzum die Fenster sind feucht und undicht, das Wasser hinterlässt auch langsam Spuren. Ich Lüfte die Wohnung mehrmals täglich durch Stosslüften, nach dem Duschen und Kochen nochmal zusätzlich. Daran kann es also nicht liegen, vorallem deshalb weil über den Kunstofffenstern derartiges nicht ist. In meinem Wohnzimmer ergibt sich sogar der Fall das mein Fenster aus Kunststoff und meine Balkontür aus Holz ist. Über und am Fenster keine Feuchtigkeit und bei der Tür genau das Gegenteil. Ich möchten nun den Sachverhalt der Wohnungsbaugesellschaft mitteilen, dass die Fenster getauscht werden und entstandene Schäden nach Bedarf behoben werden. Allerdings bin ich nicht sicher wie ich, dass alles rechtlich korrekt machen soll.

Meine Frage also:

Kennt ihr Musterbriefe oder Seiten wo ich diese finde, um mein Anliegen richtig äußern zu können??

Muss ich vorher irgendwelche Beweise (Fotos oder so) sammeln??

Darf nachdem Austausch die Miete erhöht werden??


Viiieeeelllleeen Dank schonmal im Vorraus.

LG TheDemolition



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  #2  
Alt 26.02.2009, 16:44
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo TheDemolition,

also Musterbriefe zu solchen speziellen Anliegen wirst du sicher nicht oder nur schwer im Internet finden.

Aber es sollte ja nicht so schwer sein, selber etwas zu formulieren, denn auch hier hast du dein Anliegen ja sehr ausführlich dargelegt.

Als erstes empfehle ich Fotos zu machen und diese dem Schreiben als Beweismittel beizufügen. Der Vermieter ist meiner Meinung nach zwar nicht zur Ausbesserung der Fenster verpflichtet, aber einen Versuch ist es Wert.

Wichtig dabei ist, auf eine eventuelle Gesundheitsgefährdung durch entstehenden Schimmel einzugehen. Denn wenn eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall ausgeht, ist der Vermieter gezwungen etwas zu unternehmen. Diesem kann und sollte vorgebeugt werden.

Eine Mieterhöhung durch den Austausch ist generell möglich, wenn der Vermieter dies als Modernisierungsmaßnahme auslegt. Denn die neuen Fenster sorgen auf für eine bessere Isolierung und eine bessere Heizeffizienz, da keine Wärme, bzw. weniger Wärme an den Fenstern verloren geht. Dies senkt wiederum die Heizkosten und sollte sich im Idealfall auf ein Nullsummenspiel belaufen.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach
__________________

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