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Decke bröckelt ab usw.

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 24.03.2010, 15:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2010
Beiträge: 1
Standard Decke bröckelt ab usw.

Hallo zusammen,

ich habe jetzt nach 16 Jahren meine Wohnung gekündigt (die Wohnung war damals neu).
Hierzu ein paar Fragen:

1. Als ich das erste mal geweißelt habe, ist ein Stückchen von der Verputzung von der Decke runter gegangen und mittlerweile stückelt es auch schon von anderen Stellen. Ich habe meiner Vermieterin das auch gesagt. Bei den nachfolgenden Malerarbeiten habe ich die Decke dann nicht mehr geweißelt, weil sonst noch mehr Putz runtergefallen wäre. Muss ich jetzt beim Auszug die Decke reparieren oder ist das Sache des Vermieters ).

2. Die Wände sind farbig, die muss ich wahrscheinlich wieder weiß streichen - oder?

3. Wie ist es mit der Duschwanne/-wand: die ist halt nach 16 Jahren auch nicht mehr neu und ganz so sauber. Muss ich jetzt für eine neue Verfugung sorgen und eine neue Duschwand kaufen?

4. Der Toilettensitzen ist wahrscheinlich auch zum Auswechseln - oder?

5. Im Parkettboden habe ich eine kleine Delle mit einer Hantel reingemacht. Das muss wahrscheinlich auch von mir repariert werden - oder?

Ich danke euch, für euere Hilfe!

Liebe Grüße

Renate



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  #2  
Alt 24.03.2010, 16:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Decke bröckelt ab usw.

Zu 1. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Putz bröckelt. Das wäre denkbar bei einem Haus aus der Vorkriegszeit, aber nicht bei solch einem jungen Gemäuer. Ich vermute eher, dass die Decke mit einer "falschen" Farbe gestrichen wurde und die sich jetzt löst, wenn übergestrichen wird.

Zu 2. Bei leicht getönten Wandfarben (Pastell u.ä.) müssen Sie nichts ändern, wenn der Anstrich insgesamt noch in Ordnung ist. Nur bei kräftigen Farben kann der Vermieter den Neuanstrich verlangen: http://www.mieterverein-muenchen.de/...eparaturen.htm

Zu 3. Kalkflecken u.ä. müssen Sie natürlich beseitigen. Eine neue Duschwand müssen Sie nur ersetzen, wenn sie die alte beschädigt haben, aber nur den Zeitwert und nicht den Neuwert dieses Teils.

Zu 4. Einen defekten oder verschlissenen Toilettensitz sollten Sie erneuern. Der war bei Ihrem Einzug ja auch neu, oder?

Zu 5. Normaler Verschleiß beim Parkettboden ist mit der Miete abgegolten, ein Schaden durch eine Hantel zählt aber nicht zum normalen Verschleiß. Hier wäre aber Ihre Privathaftpflicht gefragt, falls vorhanden.
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