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Renovierung bei Auzug

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.07.2012, 12:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.07.2012
Beiträge: 1
Standard Renovierung bei Auzug

mein freund und ich ziehen zusammen, nun hat er bei seinem aktuellen vermieter vorab telefonisch gekündigt (schriftliche folgt morgen per Einschreiben)
jetzt geht es um renovierung, vermieter meint: teppich muss gereinigt werden und komplette wohnung gestrichen werden.

Wir sind der meinung, bevor die wohnung neu vermietet werden kann muss diese komplett renoviert/saniert werden
Mein freund hat fast 9 jahre drin gewohnt.
Teppichboden ist abgewohnt, decke müsste neu gemacht werden, stromleitungen neu, evtl neue heizung (hat nachtspeicherheizung)

Weiß leider nicht wie es im Mietvertrag fomuliert ist, den schaue ich mir morgen an.

Muss man überhaupt renovieren bei auszug?



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  #2  
Alt 20.07.2012, 12:59
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Renovierung bei Auzug

Hallo,

in der Regel ist eine Wohnung "besenrein" zu übergeben. Sind Wände farbig gestrichen, sollten diese auch wieder geweist werden.

Solche Verbrauchs- und Abnutzungserscheinungen wie Teppich, Decke und Installationsgegenstände wie Stromleitungen und Heizung sind mit dem Mietpreis abgegolten und inklusive.

Sie können der Aussage des Vermieters also ruhig trauen, sollten jedoch trotzdem die Formulierungen im Mietvertrag prüfen.


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  #3  
Alt 20.07.2012, 18:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Renovierung bei Auzug

Zitat:
Weiß leider nicht wie es im Mietvertrag fomuliert ist, den schaue ich mir morgen an.
Aber das ist der Knackpunkt. Auf die genaue Formulierung zum Thema kommt es an. Also bitte nachreichen, aber wortwörtlich.

Zur Einstimmung mal hier nachlesen: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten
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Stichworte
auszug, heizung, renovierung, streichen, teppich


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