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Renovierungsvorgaben bei Sondervereinbarung
Hallo zusammen,
folgender Situation bin ich ausgesetzt: wir haben eine Sondervereinbarung für die Renovierung (Streichen nach 5 Jahren) unterschrieben - sonst hätten wir die Wohnung damals nicht bekommen. Jetzt gibt mir der Vermieter für selbige folgende Vorgaben: 1. Ich bin aufgefordert diese Arbeiten fachgerecht und zeitlich passend zu koordinieren. (er ist Ende August im Urlaub und möchte die Übergabe vorher stattfinden lassen). 2. Vor Auftragsvergabe ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit ihm durch den Dienstleister (malerfirma) notwendig. 3. Er erwarte nun unsere schriftlichen Angebote. 4. Es darf keine Baumaktfarbe vervendet werden, sondern nur Qualitäts Dispersionsfarbe. Muss ich dem allen zustimmen, mein rechtsgefühl sagt mir "nein"... Vielen Dank schon einmal an Alle die sich die Zeit nehmen um zu helfen. Gruss, JB |
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Stichworte |
maler, renovierung, sondervereinbarung |
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Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Sondervereinbarung im Mietvertrag mit Beteiligung an Kosten | BamBam | Reparaturen und Modernisierung | 2 | 29.07.2014 09:33 |