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Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
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Führungszeugnis
Hallo,
ich habe im November 2008 einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln erhalten. Im September 2012 erhielt ich erneut einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln. Werden diese beiden Delikte im normalen Führungszeugnis für privat Arbeitgeber eingetragen auch wenn 4 Jahre zwichen den beiden Delikten liegen? Mfg Philipp |
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#2
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AW: Führungszeugnis
Bitte etwas genauer lesen, bevor man postet. Hier geht es um Mietrecht!
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#3
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AW: Führungszeugnis
Diese Frage kann ich leider auch nicht beantworten. Da sollten Sie sich besser ein Forum für Arbeitsrecht, Straf- und Sozialrecht suchen.
Ich wünsche viel Erfolg
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#4
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AW: Führungszeugnis
Arbeitsrecht wäre denke ich der richtige Bereich!
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