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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Sonderkündigungsrecht Kabel Deutschland
Hallo!
Ich wohne derzeit in einer Wohnung, in der jeder Mieter selber für sein TV sorgen muss. Als ich eingezogen bin musste ich also bei Kabel Deutschland einen Vertrag für zwei Jahre abschließen (ca. 18€/Monat), da die Anbringung einer SAT-Schüssel nicht gestattet ist. Da ich demnächst wieder umziehe, stellt sich die Frage, ob ich ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn es in der neuen Wohnung bereits einen TV-Anschluss (über Kabel Deutschland oder SAT) gibt und dieser über die NK abgerechnet wird. Ich möchte nämlich nicht doppelt zahlen (Vertrag läuft bis Sommer 2014). Ich habe zweimal bei Kabel Deutschland angerufen, einmal wurde mir gesagt, dass hier dann das Sonderkündigungsrecht zutrifft und beim anderen Mal hieß es ich müsste den Vertrag weiterhin laufen lassen, wenn in der neuen Wohnung Digital verfügbar ist...egal ob Kabel Deutschland oder die SAT schon in den NK enthalten ist. Hat jemand schon einmal Erfahrung mit so einem Fall? Ich danke für jede nützliche Info! Gruß Katja |
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#2
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AW: Sonderkündigungsrecht Kabel Deutschland
hallo,
klar kann man da kündigen, wenn man in eine andere wohnung umzieht. das gleiche gilt ja bei festnetztelefonanschlüssen. man ist nicht verpflichtet dem anbieter die neuen umstände der neuen wohnung mitzuteilen.... |
#3
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AW: Sonderkündigungsrecht Kabel Deutschland
Hallo Katja,
kann Dir die Frage beantworten, bin bei Kabel tätig. Ich vermute, Du nutzt einen Kabelanschluss HD für 18,90 €/ Monat inkl. Receiver oder CI+ Modul. Kabel Digital bedeutet, dass Du um die 100 TV- Sender in digitaler Qualität, sowie die RTL-/ Pro7- Gruppe in HD- Qualität erhältst. Wenn Du jetzt umziehst ist es erstmal davon abhängig, ob Kabel Dich an der neuen Adresse überhaupt versorgen kann. Heißt, ob das Gebäude über einen Übergabepunkt verfügt und ans Kabelnetz angeschlossen ist, der von Kabel betrieben wird. Falls nein, ziehst Du in nicht- versorgtes Gebiet- entweder weil Kabel Dich nicht versorgen kann, oder weil ein regionaler Anbieter die Versorgungsrechte hat. Folglich kannst Du gegen Nachweis (Ummeldebscheinigung) früher aus dem Vertrag raus (vorzeitige Kündigung, 3 Monate für Umzug nicht- versorgt nach Telekommunikationsgesetz). Kann Kabel Dich versorgen, ist die Frage, ob an der neuen Adresse ein Rahmenvertrag vorliegt oder nicht. Falls nein, kannst Du Deinen Vertrag mitnehmen, so wie er besteht. Falls ja, ist die Frage, wie der Arahmenvertrag ausgestaltet ist- also besteht eine analoge Vollversorgung? Dann würde Dein "Kabelanschluss"- Vertrag auf einen "Kabel Digital"- Vertrag umgestellt werden. Wichtig- wenn die neue Adresse zwar über eine Sat-Anlage verfügt, aber ans Kabelnetz angeschlossen ist, dann greift die o.g. 3 Monats-Frist nicht- Du könntest ja versorgt werden. Wenn ein anderer Betreiber nur die analoge Versorgung/ Kabelanschluss bereitstellt, kannst Du auch auf "Kabel Digital" umgestellt werden. Hoffe, diese Info hilft Dir erstmal weiter? VG, Frank |
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Stichworte |
kabelanschluss, kabelfernsehen, nebenkosten, satellitenanlage, sonderkündigungsrecht |
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