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Mietminderung wegen kaputter Haustüren und Obdachlosen

Miete und Miethöhe (Mietrecht)

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  #1  
Alt 21.11.2011, 16:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2011
Beiträge: 1
Standard Mietminderung wegen kaputter Haustüren und Obdachlosen

Hallo,

habe eine dringende Frage wg eines akuten Streitfalls:

Seit einigen Monaten sind beide Haustüren des Miethauses in dem wir wohnen kaputt (die äußere und die zu unserem VH-Treppenhaus).

Seitdem kam es zu Verschmierungen und "Treffen" von zwielichtigen Gestalten im Haus, die unschön sind. Wir wohnen an einer Ausgehmeile, was die Sache verschlimmert (Essensreste im Hausflur, Kothaufen, kaputte Flaschen, da Leute sich einfach in unserem Wohnhaus aufhalten)
Wir haben das bei der Hausverwaltung reklamiert.

Seit ca 8 Wochen haben wir einen "Mitbewohner" im Haus, ein Obdachloser der im Treppenhaus schläft, raucht und auch urniert. Er wurde von diversen Hausbewohnern gesichtet und verscheucht. Kommt aber immer wieder.
Die Hausverwaltung wurde sofort informiert und mit einer 4 Wochen Frist zur Behebung gebeten. Nichts geschah, trotz Versprechungen.

Mit der Frist wurde eine Mietminderung angekündigt, bei Nichtbehebung der Mängel.
Diese möchten wir nun durchsetzen. Sind wir im Recht?

- Wir wohnen in einem Vorderhaus an einer sehr belebten Ausgehmeile
- Die äußere Haustür steht eigentlich immer offen (das liegt an Vereinen im Hinterhaus des Nachbarhauses, die scheinbar die Türe immer offen stehen lassen, damit die Leute reinkommen)
- Wenn die äußere Haustür zufällt, ist Sie trotzdem offen. Sie ist von Innen nicht zu verschließen. Nur von außen: Aber:
- Die äußere Haustür ist von außen mit jedem beliebigen Schlüssel zu öffnen. Es ist ein kaputtes Schloss.
- D.h. auch: Wenn man zuschließt, kommt niemand mehr aus dem Haus raus, das geht schonmal auch nicht, weil es für 2 VH und 2 Hinterhäußer der Notausgang bei Feuer ist.

- Die innere Haustür ist gar nicht zu verschließen. Weder von Innen noch von Außen. Zudem ist Sie die erste Tür die man sieht und sie ist aus Glas, jeder kann reinsehen und reinlaufen und das lädt ein:

Deshalb: Wenn man erstmal zu immer offenen Haus-Tür reingeflogen ist, lädt unsere kaputte Tür zum verweilen in unserem Treppenhaus ein.
Ein Teufelskreis

Wir haben 10% Mietminderung der BWM angedroht. Können wir diese durchsetzen? Die Höhe stammt aus der Mieterbundhotline...

Bin dankbar für jede Hilfe
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  #2  
Alt 21.11.2011, 17:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 1.216
Standard AW: Mietminderung wegen kaputter Haustüren und Obdachlosen

Zitat:
Wir haben 10% Mietminderung der BWM angedroht. Können wir diese durchsetzen? Die Höhe stammt aus der Mieterbundhotline...
Da Sie bereits Kontakt zum Mieterbund aufgenommen haben, sollten Sie dort auch weiter am Ball bleiben. Ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung ausüben, das dürfen nur Mietervereine und Anwälte. Für eine rechtssichere Auskunft können Sie auch online einen Anwalt beauftrage, z,B. hier:

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  #3  
Alt 21.12.2011, 10:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 1
Standard AW: Mietminderung wegen kaputter Haustüren und Obdachlosen

Ich hatte einen ähnlichen Fall...Allerdings war das ein Wohnhaus mit Monteurunterkünften. Dort war sowas den meisten egal, nur mir halt nicht. Alleine ohne Unterstützung ist das sehr schwer, also sollte man mit den anderen Bewohnern sprechen. Das ist das einzige, was hilft
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Stichworte
eingangstür, haustür, mietminderung, treppenhaus

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