Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Undichtes Dach und Einsturzgefahr?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.10.2012, 15:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Undichtes Dach und Einsturzgefahr?

Moin,

Also wir haben ein großes Problem.
Kurz vorweg meine Verlobte wohnt in dieser Wohnung seit 5 Jahren und ich seit ca. 2,5Jahren. Bis auf das undichte Dach sind die Mängel bekannt gewesen (bis auf neu endeckte).
Nun um konkret zu werden, unsere Dachgeschosswohnung (67m² / 3Raum) hat hinter dem jetzigen Kinderzimmer 2 Räume die mehr oder weniger Rohbau sind, ABER nicht im Mietvertrag drin stehen. Diese Räume kann man ohne weiteres durch das Kinderzimmer betreten, sie sind abgetrennt durch eine normale Zimmertür. Als meine Verlobte hier einzog sagte man ihr das diese Räume noch Saniert werden. Dies geschah bis heute nicht. Vor knapp 2 Monaten bemerkten wir das das Dach an min. 2Stellen undicht ist. Nun bin ich zum Vermieter (in dem Fal die Gemeinde) und schilderte dies und erwähnte auch die Räume. Dieser bat mich um Bilder, die ich dann am selben Tag zu sendete. 4 Wochen tat sich nix. Mit einmal standen 2 Dachdecker vor der Tür. Sie waren ersteinmal "geschockt" das es nicht wie vom Vermieter gemeldet ein Flachdach sei sondern ein Spitzdach. Sie hielten sich ganze 2min auf um die Schäden zu begutachten um dann ohne genaue Infos wieder zu gehen. Leider ist es so das wir nun über bekannte erfahren haben das nicht nur das Dach eine komplettsanierung ist (was auch den schnellen Rückzug der Herren erklärt), sondern die Räume hinten eine Kernsanierung sind und das einige Teile "einsturz gefährdet" sind.
Seit der Meldung beim Vermieter haben wir auch gerüchteweise gehört das der Vermieter das Haus (4-5Parteien Haus) verkaufen will. Ob dies stimmt wissen wir nicht.
Desweiteren kam heute unsere Heizkostenabrechnung von der E.On und wir müssen Nachzahlen. Nun ist es so das in den Räumen hinten keine Heizung ist und die Tür zw. Kinderzimmer und den Räumen schlecht bis garnicht gedämmt ist.
Nun die fragen:

1. Haben wir möglichkeit ein Teil der Heizkosten vom Vermieter wieder zu bekommen?
2. Haben wir möglichkeit den Vermieter auf Sanierung zu drängen oder uns eine adequate Ersatzwohnung zu stellen?
3. Was ist wenn der Vermieter die Wohnung verkauft? Wie sieht dann unsere Rechtslage aus?
4. Darf der Vermieter eine Sanierung wegen "Geldmangel" unterlassen, zumal das Gebäude unter Denkmalschutz steht?
5. Haben wir sonderkündigungsrecht wegen den Mängeln bzw. kann im Falle einer Kündigung wegen anderer "Mängel" ein Teil der Kaution einbehalten werden, obwohl das Dachgeschoss vermeidlich nicht mehr Vermietungsfähig ist??


Danke schon mal im vorraus!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 18.10.2012, 17:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Undichtes Dach + Einsturzgefahr?

1. Haben wir möglichkeit ein Teil der Heizkosten vom Vermieter wieder zu bekommen?

Nein! Aber was hält Sie davon ab, mit preiswerten Mitteln aus dem Baumarkt diese Tür abzudichten?

2. Haben wir möglichkeit den Vermieter auf Sanierung zu drängen oder uns eine adequate Ersatzwohnung zu stellen?

Auch nein. Sie können aber freundlich anfragen.

3. Was ist wenn der Vermieter die Wohnung verkauft? Wie sieht dann unsere Rechtslage aus?

Ihr Mietvertrag bleibt unverändert gültig. Hier gilt der Satz: Kauf bricht nicht Miete.

4. Darf der Vermieter eine Sanierung wegen "Geldmangel" unterlassen, zumal das Gebäude unter Denkmalschutz steht?

Sie können die Gemeinde nicht dazu verdonnern, ein altes Gemäuer zu sanieren. Aber die beiden Räume haben Sie nicht angemietet. Darum wird man Ihnen sagen, dass der Zustand Sie nicht tangiert.

5. Haben wir sonderkündigungsrecht wegen den Mängeln bzw. kann im Falle einer Kündigung wegen anderer "Mängel" ein Teil der Kaution einbehalten werden, obwohl das Dachgeschoss vermeidlich nicht mehr Vermietungsfähig ist??

Sie haben das Recht mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zu kündigen. Bis zum 04.11.2012 als Beispiel, dann endet der Vertrag am 31.01.2013.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Stichworte
dach, kündigung, reparatur


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Dach ist undicht Cornelia1985 Reparaturen und Modernisierung 1 29.12.2011 09:41
Undichtes Dach (Kosten zu Hoch) Stefan Betriebskosten und Nebenkosten 1 13.12.2011 19:25
Undichtes Dach, nasse Wand, welche Rechte hat der Mieter? nassewand Betriebskosten und Nebenkosten 5 20.01.2011 16:22
Dach undicht, Dachstuhl marode Viper Miete und Miethöhe 3 19.03.2010 17:58


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:14 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Reparaturen und Modernisierung
Undichtes Dach und Einsturzgefahr?