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Undichtes Dach und Einsturzgefahr?
Moin,
Also wir haben ein großes Problem. Kurz vorweg meine Verlobte wohnt in dieser Wohnung seit 5 Jahren und ich seit ca. 2,5Jahren. Bis auf das undichte Dach sind die Mängel bekannt gewesen (bis auf neu endeckte). Nun um konkret zu werden, unsere Dachgeschosswohnung (67m² / 3Raum) hat hinter dem jetzigen Kinderzimmer 2 Räume die mehr oder weniger Rohbau sind, ABER nicht im Mietvertrag drin stehen. Diese Räume kann man ohne weiteres durch das Kinderzimmer betreten, sie sind abgetrennt durch eine normale Zimmertür. Als meine Verlobte hier einzog sagte man ihr das diese Räume noch Saniert werden. Dies geschah bis heute nicht. Vor knapp 2 Monaten bemerkten wir das das Dach an min. 2Stellen undicht ist. Nun bin ich zum Vermieter (in dem Fal die Gemeinde) und schilderte dies und erwähnte auch die Räume. Dieser bat mich um Bilder, die ich dann am selben Tag zu sendete. 4 Wochen tat sich nix. Mit einmal standen 2 Dachdecker vor der Tür. Sie waren ersteinmal "geschockt" das es nicht wie vom Vermieter gemeldet ein Flachdach sei sondern ein Spitzdach. Sie hielten sich ganze 2min auf um die Schäden zu begutachten um dann ohne genaue Infos wieder zu gehen. Leider ist es so das wir nun über bekannte erfahren haben das nicht nur das Dach eine komplettsanierung ist (was auch den schnellen Rückzug der Herren erklärt), sondern die Räume hinten eine Kernsanierung sind und das einige Teile "einsturz gefährdet" sind. Seit der Meldung beim Vermieter haben wir auch gerüchteweise gehört das der Vermieter das Haus (4-5Parteien Haus) verkaufen will. Ob dies stimmt wissen wir nicht. Desweiteren kam heute unsere Heizkostenabrechnung von der E.On und wir müssen Nachzahlen. Nun ist es so das in den Räumen hinten keine Heizung ist und die Tür zw. Kinderzimmer und den Räumen schlecht bis garnicht gedämmt ist. Nun die fragen: 1. Haben wir möglichkeit ein Teil der Heizkosten vom Vermieter wieder zu bekommen? 2. Haben wir möglichkeit den Vermieter auf Sanierung zu drängen oder uns eine adequate Ersatzwohnung zu stellen? 3. Was ist wenn der Vermieter die Wohnung verkauft? Wie sieht dann unsere Rechtslage aus? 4. Darf der Vermieter eine Sanierung wegen "Geldmangel" unterlassen, zumal das Gebäude unter Denkmalschutz steht? 5. Haben wir sonderkündigungsrecht wegen den Mängeln bzw. kann im Falle einer Kündigung wegen anderer "Mängel" ein Teil der Kaution einbehalten werden, obwohl das Dachgeschoss vermeidlich nicht mehr Vermietungsfähig ist?? Danke schon mal im vorraus! |
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#2
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AW: Undichtes Dach + Einsturzgefahr?
1. Haben wir möglichkeit ein Teil der Heizkosten vom Vermieter wieder zu bekommen?
Nein! Aber was hält Sie davon ab, mit preiswerten Mitteln aus dem Baumarkt diese Tür abzudichten? 2. Haben wir möglichkeit den Vermieter auf Sanierung zu drängen oder uns eine adequate Ersatzwohnung zu stellen? Auch nein. Sie können aber freundlich anfragen. 3. Was ist wenn der Vermieter die Wohnung verkauft? Wie sieht dann unsere Rechtslage aus? Ihr Mietvertrag bleibt unverändert gültig. Hier gilt der Satz: Kauf bricht nicht Miete. 4. Darf der Vermieter eine Sanierung wegen "Geldmangel" unterlassen, zumal das Gebäude unter Denkmalschutz steht? Sie können die Gemeinde nicht dazu verdonnern, ein altes Gemäuer zu sanieren. Aber die beiden Räume haben Sie nicht angemietet. Darum wird man Ihnen sagen, dass der Zustand Sie nicht tangiert. 5. Haben wir sonderkündigungsrecht wegen den Mängeln bzw. kann im Falle einer Kündigung wegen anderer "Mängel" ein Teil der Kaution einbehalten werden, obwohl das Dachgeschoss vermeidlich nicht mehr Vermietungsfähig ist?? Sie haben das Recht mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zu kündigen. Bis zum 04.11.2012 als Beispiel, dann endet der Vertrag am 31.01.2013. |
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Stichworte |
dach, kündigung, reparatur |
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