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Dach ist undicht

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.12.2011, 19:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2011
Beiträge: 1
Daumen runter Dach ist undicht

Hallo,

wir wohnen in einem kleinen Häuschen zur Miete. Nun ist uns aufgefallen, dass im oberen Stockwerk feuchte Wände sind, also man sieht deutlich nässe und das haben wir vor einer Woche dem Vermieter mitgeteilt.

Heute hat er es geschafft sich das ganze mal anzusehen. Wir haben vorsichtshalber einen Freund von uns eingeladen der gelernter Zimmerer ist, da unser Vermieter gerne dazu neigt nur so schnell schnell etwas zu richten. Unser Freund sagte uns gleich, dass da an dem Dach auf alle Fälle schon mal rumgerichtet wurde, dieses nur leider nicht professionel, "Löcher" wurden mit PU-Schaum ausgefüllt. Durch das einheizen ist jetzt auch noch eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit und beim Betten beziehen mussten wir leider feststellen dass die Matratze schimmelt

Dann kommt noch dazu, dass wie oben schon gesagt, der Vermieter das wieder selber richten will. Doch nun das schlimmste eigentlich, er meinte das würde er dann erst machen, wenn das Wetter wieder besser ist, muss ich mir das gefallen lassen?!!! Aber jetzt regnet es ja rein und das wohl schon länger und es fängt zu schimmeln an. Sowas muss doch gleich gemacht werden. Muss ich dann Miete bezahlen und muss ich das akzeptieren dass keine professionelle Firma kommt um den Schaden zu beheben.

Würde das ganze gerne ohne Anwalt usw. lösen, aber möchte ihm hald mitteilen, dass ich meine Rechte kenne und vielleicht damit die Reparatur beschleunige!



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  #2  
Alt 29.12.2011, 09:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Dach ist undicht

Das Wichtigste haben Sie richtig gemacht. Nämlich den Vermieter sofort über den Mangel/Schaden informiert.

Jetzt liegt es beim Vermieter, wie und wann er den Schaden behebt. Wenn es die Witterung nicht zulässt, dann muss eben gewartet werden. Und er entscheidet, wer den Schaden behebt, nicht der Mieter.

Ein kleines Trostpflaster für Sie ist die Tatsache, dass bei einer mangelhaften Mietsache eine Minderung der Miete vorgenommen werden kann. Wie das gemacht wird erfahren Sie in den folgenden Verlinkungen:

Mängel: Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Mietminderung Gründe U - Z | Mietminderung-Tipps.de

Mietminderungstabelle
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Stichworte
dach, mietminderung, schimmel


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