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Wasserschaden und Auszug
Hallo, in meiner Wohnung gibt es zwischen Bad & Wohnzimmer einen Wasserschaden welcher anscheinend so groß ist, dass ich ausziehen muss. Welche Rechte bzw. welche Verpflichtungen hat der Vermieter mir gegenüber (Ersatzwohnung, Umzugskosten, weitere entstehende Kosten)?
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AW: Wasserschaden und Auszug
Wenn dieser Wasserschaden nicht durch Sie verursacht wurde, dann wird er durch die Gebäudehaftpflichtversicherung reguliert. Und zu dem Schaden gehören all die Dinge, die Sie aufgezählt haben.
Sie sollten Ihren Vermieter rechtzeitig informieren, welche Kosten er, bzw. die Versicherung übernehmen müssen. |
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Stichworte |
auszug, ersatzwohnung, kosten, wasserschaden |
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